Der Ritter Heinrich von Laucha (Loucha) und sein Sohn Johann (Hans) verkaufen Bernhard von Spangenberg, Marschall des Landgrafen Balthasar von Thüringen (Duringen), seinen Erben und Christian Scharfensteyn zu treuer Hand je neuneinhalb Malter Korn und Hafer Gothaer (gotisches) Maß, bisher Eigen, für gezahlte 26 Schock unverschlagener Meißener (Miessener) Groschen. Die Pflichtigen sind angewiesen worden, die Gülte dem Bernhard von nun an am Michaelstag nach Gotha zu liefern. Es sind dies: Günther Frinstete, gesessen zu Fröttstedt (Frutinstete), je 2 Malter Korn und Hafer von einer Hufe Pflugland; Gerhard Grunenberg, gesessen zu Hörselgau (Horsilgauw), je ein Scheffel Korn und Hafer von einem Viertel Land; Welmilch, gesessen zu Bossenborn (Boszin-), ein Malter Hafer von einer halben Hufe; Nikolaus (Clauws) Phellel zu Hörselgau je ein Malter Korn und Hafer von einer halben Hufe; Heinrich Finke zu Hörselgau je ein Malter Korn und Hafer von einer halben Hufe, Hermann Beschorn ein Malter Korn von einer halben Hufe; Johann (Hans) Wil von Bossenborn je zwei Malter Korn und Hafer von einer Hufe; Johann (Hans) Kune zu Trügleben (Trugeleiben) je ein Malter Korn und Hafer von einer halben Hufe. Diese Leute und ihre Erben sagen die Verkäufer von der Verpflichtung ihnen gegenüber ledig und weisen sie an die Käufer. Ein Rückkauf ist jeweils Michaelis mit derselben Summe möglich; der Zins des Jahres ist dann noch fällig; der Rückkauf ist ein Vierteljahr vorher anzukündigen. Benötigen die Käufer ihr Geld, haben sie dies mit Frist von einem Vierteljahr den Verkäufern mitzuteilen; zahlen diese dann nicht, kann die Summe bei Christen oder Juden geliehen werden; Kosten und Schäden haben die Verkäufer den Käufern dann zu ersetzen. Krieg, Mißwachs, Brand und Raub machen diese Punkte nicht hinfällig. Heinrich von Laucha siegelt; sein Sohn bedient sich dieses Siegels mit, da er kein eigenes Siegel hat.
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