Die Räte Dr. Wilhelm von Pitschütz (Betzschitz), Domherr [zu Naumburg und Meißen], Philipp von Feilitzsch (Feyltzsch), Ritter, und Dr. Johann von der Sachsen (Sachssa) an Johann Herzog zu Sachsen (-ssen), Landgrafen in Thüringen (Dho-) und Markgrafen zu Meißen (Meyysen): die Antwort des Abtes von Fulda auf den am Mittwoch nach dem Sonntag Quasimodo Geniti [April 18] zu Gotha ergangenen Abschied [1515 April 25] war nach der Abreise des Herzogs aus Weida (Weyda) bei ihnen eingegangen; entsprechend seinem Befehl hatten sie darauf geantwortet. Daraufhin hat der Abt erneut geschrieben; dieses Schreiben liegt ebenso bei wie eine Kopie der ihm darauf erteilten Antwort. Eine gütliche Verhandlung wird demnach abgelehnt. Die Nonnen zu Allendorf (-dorff) sind, da als gebannt betrachtet, in der Osterzeit und auch an den vergangenen Feiertagen nicht mit dem Leib Christi versehen worden. Der Abt wird nicht unterlassen, die Propstei nach seinem Gefallen neu zu besetzen. Johann Löher hat sich zwischenzeitlich an den Herzog und dessen Bruder gewendet; dieser Brief [1515 Mai 17], auf den noch keine Antwort ergangen ist, liegt bei, da die Rückkehr des Herzogs nach Weida sich verzögert hat. Die Nonnen besitzen ein Breve des Papstes an den Abt von St. Peter zu Erfurt, durch das sie vor Unrecht geschützt werden und ihnen der Empfang der Sakramente wieder ermöglicht wird. Die Ablehnung dieses Breves durch den Abt von Fulda sollte nach Meinung der Räte den Nonnen mitgeteilt und diese aufgefordert werden, die Sache gegen ihren Abt vor dem Abt von St. Peter nach dem Rat verständiger Leute zu betreiben mit dem Hinweis, daß der Herzog ihnen Schutz und Schirm nicht versagen werde. Johann Löher hat mitgeteilt, er habe von Würzburg ein monitorium poenale ausgehen lassen und vom Papst eine Bulle darüber erwirkt, wie künftig ein Propst zu Allendorf gewählt werden solle, und den Herzog um den Schutz der Reform gebeten. Daher schlagen sie vor, Löher vor den Herzog zu laden, um Vorlage der päpstlichen Bulle zu ersuchen und ihn zu bitten, den Herzog von seinem beabsichtigten Vorgehen zu informieren. Die Amtleute zu Salzungen und Hausbreitenbach sollten angewiesen werden, sich gegenüber Apollo [von] Vilbel (Vibell) ebenso zu verhalten wie zuvor gegen Johann [von] Mörle (Merle), genannt Frank Böhm (Behem), wodurch dieser veranlaßt worden war, aus dem Kloster Allendorf wieder abzuziehen. Sie sollen das Eindringen eines neuen Propstes nicht zulassen, denn wenn dies geschähe, erhielte der Abt seinen Willen, die armen Nonnen und ihr Propst würden im Stich gelassen. Dies würde dem Herzog und seinem Bruder zur Verachtung gereichen.
Landesarchiv Thüringen – Staatsarchiv Meiningen » Kloster Allendorf/Urkunden
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