Priorin Clementia von Pfersdorf (Pherstorff) und der Konvent des Klosters St. Marien zu Allendorf (Aldindorff) bekunden, ihrer Äbtissin Petrissa (Petzen) von Rosenthal (-tal) und ihren Kindern 30 Gulden schuldig zu sein, diese ihnen geliehen und an Konrad Voyt, Bürger zu Salzungen (Salcz-) und dessen Ehefrau Adelheid (Aythe) ausgezahlt hat. 20 Gulden standen für ein Sechstel einer Salzpfanne (nappen), 10 Gulden hatten die Eheleute für Pfanne und Körbe in der Salzpfanne und an Bargeld geliehen. Die Aussteller haben dafür künftig drei Gulden Gülte zu zahlen, je zur Hälfte an Walpurgis und Michaelis, dazu ein Gesott Salz aus der Pfanne; diese wird zu Unterpfand gesetzt. Benötigt die Äbtissin das Geld, hat sie es vier Wochen vor einem der beiden Zinstermine anzukündigen. Können die Ausstellerinnen dann die Summe und die fällige Gülte nicht zahlen, kann die Pfanne an Dritte versetzt werden. Kommt eine Verpfändung nicht zustande, kann die Äbtissin an andere Güter des Klosters greifen, sie als Pfand nehmen, versetzen und verkaufen; für Gülte und Schuldsumme kann auch Salz gegeben werden. Sterben die Äbtissin und ihre Kinder, bevor die Summe zurückgezahlt ist, fällt die Gülte für ein Seelgerät an den Konvent. Zeugen: Hermann von Reckerode (Regke-), Amtmann zu Salzungen (Salcz-), der Pfarrer Heinrich Swencke, der Spitalmeister Dietmar [Fischer], Heinrich Happe, Vikar zu Eisenach (Ysenache), Heinrich, Pfarrer zu Hausen (Husen), Georg von Kranlucken (Cralucke) und Hermann Kemnater, Burgmannen. Es siegeln (1) Äbtissin, (2) Konvent, (3) Hermann von Reckerode und (4) Georg von Kranlucken; letztere kündigen ihre Siegel an.
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