Propst Dietrich (Tylo), Äbtissin Kunigunde, Priorin Katharina und der Konvent des Nonnenklosters zu Allendorf (Aldendorph) bekunden: der verstorbene Hermann von Wildprechtroda (Wilbrechterode) hatte ihnen vier Pfund Heller jährlicher Gülte aus seinen Gütern zu Möhra (More) verschrieben unter der Bedingung, daß seine Töchter Elisabeth und Gertrud sowie die Töchter seines vor ihm verstorbenen Bruders Berthold, Katharina und Elisabeth, ihre Mitschwestern, zwei Pfund davon auf Lebenszeit erhielten. Die Aussteller haben wegen der Nöte des Klosters diese Gülte mit Zustimmung des Gottfried von Wildprechtroda, Bruders von Hermann und Berthold, für 40 Pfund Heller an Johann genannt von Tonna (Tunna) verkauft; den vier jungen Nonnen (puellis sanctimonialibus) weisen sie ihre zwei Pfund stattdessen auf die Güter zu Kranlucken (Crawelucke) an, die Heinrich von Pferdsdorf (Pherdesdorph) dem Kloster als Präbende für seine Tochter Katharina unter Vorbehalt des Rückkaufs übertragen hat; daraus erhält auch der Konvent ein Pfund. das vierte Pfund wird vom Propst für den gemeinen Nutzen des Klosters einbehalten. Wenn Heinrich von Pferdsdorf oder seine Erben die Gülte zu Kranlucken auslösen, soll die Äbtissin die 30 Pfund für den Kauf neuer Gülten verwenden. Nach dem Tod der vier genannten Nonnen fallen die Gülten an das Krankenhaus des Klosters. Es siegeln (1) Propst und (2) Konvent. Zeugen: Albrecht genannt Slune von Schlotheim (Slathn.), Reinhard Pleban zu Gumpelstadt (Gumpoldestat), Eckhard genannt Münzer (Munczer) und Hermann von Suhl (Sula), Pfründner des Klosters.
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