A.d. 1346, im 14. Jahr der Indiktion, im fünften Pontifikatsjahr des Papstes Clemens VI. die vicesimaoctava mensis Septembris zur Zeit der Terz haben in der Stadt Fulda (Fulden.), Diözese Würzburg (Herbipolen.), im Hause des Eberhard [von Lengsfeld], Kaplans des Abtes von Fulda, vor dem unterzeichneten Notar die Ritter Friedrich von Hutten (Hoten) und Friedrich genannt Moris, der genannte Kaplan Eberhard und Heinrich genannt Haupt (Heupt), Schöffe und Bürger zu Fulda, im Auftrag des Abtes Heinrich von Fulda die Zeugen in der vor diesem anhängigen Sache zwischen Hartung, Propst des Nonnenklosters Allendorf (Alden-), als Vertreter seines Klosters einerseits, den Brüdern Heinrich, Konrad und Volpert genannt Windolt andererseits wegen einiger Güter zu Ober- und Unterroth (superiori et inferiori Rode) verhört. Folgende, von Hartung produzierte Zeugen äußerten sich zur Sache. Hartung genannt Schlitzberg (Sleytzperg), Knappe, sagte aus: der verstorbene Erbo von Geisa (Geysa), Großvater mütterlicherseits der drei Brüder Windolt und sein Onkel von Vaterseite (patruus), habe zusammen mit seiner Ehefrau in Anwesenheit des Zeugen seine gesamten Güter zu Ober- und Unterroth dem Nonnenkloster Allendorf geschenkt unter der Bedingung, daß ihre Töchter Euphemia, Jutta und Clara, Nonnen im Kloster, die daraus anfallenden Einkünfte auf Lebenszeit erhielten; nach deren Tod sollten die Einkünfte je zur Hälfte an Krankenhaus und Konvent des Klosters fallen. Dabei seien Windolt, Vater der drei Brüder, und Heinrich von Pferdsdorf (Pferdestorf), Schwiegersöhne der Schenker, anwesend gewesen und hätten ihre Zustimmung gegeben. Danach sei dies vor dem Abt von Fulda wiederholt worden, der seine Zustimmung erteilt habe. Die Knappen Berthold von Kranlucken (Krawelocke) und Konrad genannt vom Rode sowie Berthold genannt Hofman, Diener des Erbo, haben die Aussage Hartungs bestätigt. Konrad vom Rode fügte hinzu, Heinrich von Pferdsdorf habe sich einmal für einen auf den genannten Gütern sitzenden Bauern eingesetzt; als er, der Zeuge, gefragt habe, warum er dies tue, wegen der Güter oder aus anderen Gründen, habe Heinrich geantwortet, er tue dies nicht wegen der Güter, sondern wegen eines Ackers, den der Bauer von ihm habe; er solle deswegen von der Steuer genannt Viehbede (vihebet) frei sein. Berthold Hofmann fügte hinzu, er sei einmal mit seinem Herrn Erbo wegen der Terminierung dieser Schenkung vor dem Abt nach Fulda geritten. Dietrich (Tylo), Pleban zu Salzungen (Salczungen), und Reinhard, Pleban zu Gumpelstadt (Gumpoltstat), ehemalige Pröpste des Klosters Allendorf, sagten aus, sie hätten diese Güter während ihrer Amtszeit im Namen des Klosters innegehabt, ruhig besessen, Früchte, Einkünfte und Besthäupter (-heupt) bezogen, an den Grenzbegehungen, lantleiten genannt, teilgenommen und Anordnungen bezüglich der Güter getroffen. Dietrich sagte weiter aus, er habe aus den Händen aller Bauern den Verzicht auf die Güter entgegengenommen und diese im Namen des Klosters anschließend denselben Bauern wieder verliehen. Der Kaplan Eckhard, der Hofmeister Kunemann (Cul-) und Eckhard, Schüler des Propstes Hartung, sagten aus, sie hätten etliche Male die Einkünfte aus diesen Gütern gesammelt. Nach dem Frühstück hat der Propst Hartung diese Zeugenaussagen, vom Notar auf einem Papierzettel schriftlich festgehalten, dem Abt von Fulda in seiner Kammer auf dem Neuenberg (novo castro) zu Fulda vor den genannten Zeugen vorlesen lassen; danach hat er als Beweis im Rechtsstreit eine Urkunde vorgelegt und vom Notar verlesen lassen; diese, vom 4. Oktober 1309, ist inseriert [Reg. Nr. 36]. Anschließend bat Hartung den Notar, über alle Geschehnisse ein öffentliches Instrument anzufertigen. Zeugen: Heinrich von Schlitz (Slidse), Ritter, Gottfried von Wildprechtroda (Willebrehtrode), Berthold von Kranlucken (Kraweluck), Dietrich (Dytzelone) von Taft (Tafta) und Berthold von Sassen (Sahsen), Knappen. Friedrich genannt Ebernant, Kleriker der Diözese Konstanz (Constancien.) und öffentlicher, kaiserlicher Notar, war mit den genannten Zeugen bei diesen Vorgängen anwesend, hat alles gesehen und gehört, deshalb dieses Instrument angefertigt und mit seinem Signet versehen.