Hertnid Abt zu Herrenbreitungen (Hernbreytingen) und Ludwig Pleban zu Vacha (Vache) bekunden, von Gerlach Erzbischof von Mainz (Mogunt.) zu Kommissaren bestellt worden zu sein; die Urkunde vom 19. Sept. 1350 [Reg. Nr. 222] ist inseriert. Daher sind in dieser Sache vor ihnen die Äbtissin Katharina, die Priorin Elisabeth, der gesamte Konvent des Klosters Allendorf (Alden-) sowie der dortige Propst Hartung, Pleban oder Ewigvikar der Pfarrkirche zu Salzungen (Salczc-), erschienen und haben sie über die vom verstorbenen Erzbischof Gerhard von Mainz vollzogene Inkorporation dieser Pfarrkirche informiert. Dann haben die Aussteller die Höhe der Einkünfte, Renten, Pensionen, Opfergaben und anderer Rechte ermittelt. Schließlich haben Äbtissin, Konvent und Propst festgelegt, daß der von ihnen präsentierte Ewigvikar alle diese Einkünfte erheben soll, ausgenommen die Zehnten im Hof Neuendorf (Nuwen-) und im Dorf Allendorf, die Äbtissin und Konvent ihrem Tisch vorbehalten haben; daran steht dem Vikar künftig kein Recht mehr zu. Der Ewigvikar hat dem Kloster künftig jährlich 24 Pfund Heller jährlicher Pension zu zahlen - je ein Viertel an den vier Quatembern. Aufgrund der ihnen vom Erzbischof erteilten Kommission erklären die Aussteller den Anteil des Ewigvikars für angemessen, um die Abgaben an den Bischof, die Diözese und den Archidiakon sowie Unterhalt und Gastfreundschaft zu bestreiten. Der Vikar und seine Nachfolger haben deshalb künftig jährlich 24 Pfund Heller an das Kloster zu zahlen. Dadurch entsteht dem Vikar kein Nachteil, da man untereinander schon so übereingekommen war. Es siegeln (1) Hertnid und (2) Ludwig. Zeugen: Magister Berthold von Friemar (Frimaria), Scholaster des Stifts St. Marien zu Eisenach (Isenac.), Eberhard von Lengsfeld (Lengisfelt), Pleban zu Schleid (Sleyta), Berthold genannt Gyer, Pleban zu Gumpelstadt (-stat), und Peter Kellner zu Salzungen.
Landesarchiv Thüringen – Staatsarchiv Meiningen » Kloster Allendorf/Urkunden
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