Heinrich von Roßdorf (Rostorff) stiftet beim Kloster St. Marien zu Allendorf (Aldendorff) ein ewiges Seelgerät mit Vigil und Seelenmesse für sein, seiner Eltern und Vorfahren Seelenheil an vier Terminen im Jahr. Dazu schenkt er aus Eigen und Erbe, das seine Eltern auf ihn gebracht haben, zwei Hofstätten und zwei Acker Wiesen im Dorf Allendorf, die gesamten Äcker in der dortigen Mark, um das Dorf gelegen, freies Eigen, das seine Eltern wegen derer von Frankenstein (Franckensteyn) auf ihn gebracht haben. Er verzichtet darauf in aller Form. Das Kloster hat wegen dieser Güter Dritten gegenüber keine Verpflichtungen wegen Bede oder Steuer. Die Klosterjungfrauen Petrissa (Petze) von Rosenthal (-tal), Anna Gebin, deren Schwester Elisabeth (Lysen) sowie Margarete (Grete) von Brend (Brende), deren Kinder und Nachkommen, die sie zu sich nehmen, sollen Hofstätten, Wiesen und Äcker innehaben. Nach deren aller Tod fallen die Güter auf Dauer an den Konvent des Klosters Allendorf bzw. an dessen im Dorf gelegenen Hof; davon ist das Seelgerät zu halten. Der Hofmeister hat die Erträge an Korn unter dem Konvent aufzuteilen; die Ernte an Gerste und Hafer soll er verkaufen und die Summe für Präsenzgelder am Tage Mariä Verkündigung verwenden; davon erhält der Kaplan einen Groschen und die Küsterin zwei; der Rest ist zu gleichen Teilen an den Konvent zu verteilen. (1) Der Aussteller siegelt und bittet (2) Georg (Jorgen) von Kranlucken (Kraluck) um Mitbesiegelung; dieser kündigt sein Siegel an.
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