Konrad, Scholaster, und Berthold von Mellingen (Milingen), Offizial des Stifts Dorla (Dorlon.), bekunden als von den Richtern des Mainzer (Mogunt.) Stuhls eingesetzte Richter im Streit zwischen Eberhard, Propst des Nonnenklosters St. Marien zu Allendorf (Aldendorph), einerseits und Dietrich von Tüngeda (Tungede), Kleriker und Pleban der Kirche zu Salzungen, andererseits: sie haben die Parteien über die Ursache des Streites angehört; diese sind mit Zustimmung der Aussteller durch Vermittlung Dritter gütlich übereingekommen. Der Propst, die Äbtissin Lukarde und der Konvent des Klosters werden Dietrich in seinen Rechten an der Pfarrkirche belassen; sie haben ihn nach Ausweis früher darüber ausgestellter Urkunden als Ewigvikar präsentiert. Die bei der Stadt Salzungen gelegenen Güter des Klosters - Leydental, Schneckenhausen (Snekkenhusen) und Immelborn (Milm-) - aus denen bisher an die Kirche zu Salzungen Zehnt gezahlt wurde, sind künftig davon ausgenommen. Dietrich ist gehalten, jährlich 14 Pfund Heller Pension an Propst und Konvent zu zahlen, davon je vier an Michaelis [29. Sept.] und Weihnachten, je drei an Ostern und Pfingsten; er hat sich in aller Form zur Zahlung verpflichtet. (1) Konrad und (2) Berthold siegeln. Zeugen: Reinhard, Propst der Nonnen zu [Frauen-] Breitungen (Breythingen), Werner, Pleban an St. Georg zu Eisenach (Isenacen.), beide Priester, Heinrich Sigewins Sohn, Amtmann zu Salzungen, Berthold von Kranlucken (Kralukke), dessen Sohn Gerlach, Heinrich von Breitungen, alle Burgmannen zu Salzungen, und andere.
Landesarchiv Thüringen – Staatsarchiv Meiningen » Kloster Allendorf/Urkunden
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