A.d. 1399, im 7. Jahr der Indiktion und im 10. Pontifikatsjahr des Papstes Bonifaz IX. die quartadecima mensis Augusti zur Zeit der Vesper erschienen in der Stadt Eisenach (Isenacen.), Diözese Mainz (Maguntin.), im Wohnhaus des Matthias von Herbstein (Herbisteyn), bepfründeten Kanonikers am Stift St. Marien zu Eisenach, vor dem Dekan Konrad genannt Tunczebach, dem erwähnten Kanoniker Matthias, dem unterzeichneten Notar und den genannten Zeugen Heinrich genannt Swencke, Ewigvikar der Pfarrkirche in der Stadt Salzungen (Salcz-), einerseits, Albrecht, Propst des Klosters Allendorf (Aldindorff), Benediktinerordens, in seinem, der Äbtissin und des Konventes Namen andererseits, beide aus der Diözese Mainz. Zwischen diesen Parteien hatten bis zu diesem Tag wegen der Pfarrkirche zu Salzungen Streitigkeiten und Prozesse an der römischen Kurie und außerhalb der Kurie bestanden. Sie haben nun in aller Form auch gegenüber den Richtern des apostolischen Palastes, den Auditoren, anderen delegierten und subdelegierten Richtern bekundet, daß sie sich geeinigt und einen Kompromiß gefunden haben, und verzichten daher gegenüber dem Dekan und dem Kanoniker in aller Form auf jedes gerichtliche Vorgehen innerhalb und außerhalb der Kurie. Diese beiden von ihnen gewählten Schiedsrichter haben nach Anhörung der Parteien und anhand der ihnen vorgelegten Privilegien und Instrumente einmütig einen Spruch gefunden, den Matthias in Anwesenheit des Dekans den Parteien vorgetragen hat, die ihm zugestimmt haben. Propst, Äbtissin und Konvent, denen das Patronatsrecht der Vikarie an der Pfarrkirche in Salzungen zusteht, werden den Heinrich Swencke in den körperlichen Besitz dieser Vikarie einsetzen entsprechend den Urkunden des apostolischen Stuhls. Heinrich hat ihnen dafür jährlich die Pension zu zahlen, die seine Vorgänger in der Vikarie wegen der Inkorporation der Pfarrkirche in das Kloster geleistet haben, entsprechend den seinerzeit darüber ausgestellten Urkunden, und als Ewigvikar Propst, Äbtissin und Konvent des Klosters Allendorf in ihren Freiheiten und Nutzungen zu belassen wie seine Vorgänger. Er darf diese Vikarie ohne vorherige Zustimmung des Klosters nicht eintauschen. Beide Parteien haben sich auch gegenüber dem Notar ausdrücklich auf die Einhaltung dieses Kompromisses verpflichtet bei Strafe von 40 Goldgulden, die je zur Hälfte an die vertragstreue Partei und an die Kirchenfabrik des Stifts St. Marien zu Eisenach fallen sollen. Die Schiedsrichter und die Parteien haben daher den Notar um Anfertigung eines öffentlichen Instruments gebeten. Zeugen: Johann Offterding, Offizial der Propstei zu Dorla (Dorln.), und Johann Teufel (Towil) von Eschwege (Eschin-), Vikar am Stift St. Marien zu Eisenach. Herwig Herwici von Eisenach, Kleriker Mainzer Diözese und kaiserlicher Notar, war bei allem anwesend, hat alles gesehen und gehört, dieses Instrument geschrieben, in die Form gebracht und mit seinem Signet versehen.
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