FB 2 Lesefassung StPO BA Ingenieurinformatik 17.1.18 Korrektur 20.4.18
- im Fachbereich Ingenieurwissenschaften – Technik und Leben vom 17. Januar 2018 unter Berücksichtigung der Korrektur vom 20. April 2018
nichtamtliche Lesefassung
(verbindlich sind die in den Amtlichen Mitteilungsblättern der HTW veröffentlichten Fassungen)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Studien- und Prüfungsordnung gilt in Verbindung mit der Studien- und Prüfungsordnung - Allgemeiner Teil für die Bachelorstudiengänge Bauingenieurwesen, Fahrzeugtechnik, Maschinenbau, Life Science Engineering, Umweltinformatik, Ingenieurinformatik (StPO AT) vom 14. Mai 2014.
(2) Diese Studien- und Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die nach Inkrafttreten dieser Ordnung im Bachelorstudiengang Ingenieurinformatik in das 1. Fachsemester immatrikuliert werden.
(3) Ferner gilt diese Studien- und Prüfungsordnung für alle Studierenden, welche nach einem Hochschul- oder Studiengangwechsel aufgrund der Anrechnung von Studien und Prüfungsleistungen zeitlich so in den Studienverlauf eingeordnet werden, dass ihr Studienstand dem Personenkreis gemäß Absatz 2 entspricht.
(4) Die im § 9 festgelegten Übergangsregelungen gelten für Studierende, die nach der vorangegangenen Studien- und Prüfungsordnung des Bachelorstudiengangs Ingenieurinformatik vom 14. Mai 2014 (AMBl. HTW Berlin Nr. 28/14), immatrikuliert wurden.
(5) Der Bachelorstudiengang Ingenieurinformatik immatrikuliert jährlich zum Sommer- und Wintersemester.