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Titelaufnahme

Titel
Kundmachung: Der Gemeinderath der Stadt Wien hat durch Beschluß vom 6. d. M. in Anbetracht der traurigen Verhältnisse zu Folge deren die Möglichkeit mangelte ... / Vom Gemeinderathe der Stadt Wien
KörperschaftWien
ErschienenWien : K. K. Hof- u. Staatsdr., 16.11.1848
Umfang1 Flugbl. ; Druckspiegel 21 x 35 cm
Anmerkung
In Fraktur
SpracheDeutsch
Online-Ausgabe
Frankfurt a.M. : Stadt- und Universitätsbibliothek, 1998
URNurn:nbn:de:hebis:30:2-36210 
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Nachweis
IIIF IIIF-Manifest
Klassifikation
Zusammenfassung

Welsch (Projektbearbeiter): Einstellung der finanziellen Unterstützung mittelloser Personen mit dem 16. November 1848 unter Hinweis auf die überwundene Stockung des Wirtschaftslebens; für Arbeitsunfähige ist die Armenpflege zuständig. Die Möglichkeit einer Anstellung bei öffentlichen Arbeiten, sofern es die klimatischen Bedingungen sowie die finanziellen Mittel der Stadt erlauben, besteht im Falle desjenigen Personenkreises, der auf dem freien Markt keine Beschäftigung findet

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LizenzPublic Domain Mark 1.0
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QuellenangabeKundmachung: Der Gemeinderath der Stadt Wien hat durch Beschluß vom 6. d. M. in Anbetracht der traurigen Verhältnisse zu Folge deren die Möglichkeit mangelte [...] / Vom Gemeinderathe der Stadt Wien. Wien : K. K. Hof- u. Staatsdr., 16.11.1848. Universitätsbibliothek Johann Christian Senckenberg https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hebis:30:2-36210 / Public Domain Mark 1.0