"Going private" über das UmwG : das Gesellschaftsrecht des "kalten Delisting"

  • Im folgenden sollen Alternativen des Delisting, der Beendigung der Notierung eines zum Börsenhandel zugelassenen Unternehmens, erörtert werden. Dieses Thema hat mit der Berücksichtigung im Dritten Finanzmarktförderungsgesetz (III. FMFG) erneut an Aktualität gewonnen. Einleitend wird ein Überblick über das Delisting im engeren Sinne (d. h. ohne vorangehende Umwandlung), also den Börsenrückzug nur auf Antrag der Gesellschaft ohne Änderung der Rechtsform des betreffenden Unternehmens, gegeben. Dabei wird sich der Beitrag darauf beschränken, den Totalrückzug (sog. going private ) zu untersuchen. Das Interesse an einem going private kann vielfältiger Natur sein. In Betracht kommt beispielsweise ein vollständiger Börsenrückzug, um den börsenrechtlichen Publizitätspflichten zu entkommen und somit durch die abnehmende Transparenz aus den Negativschlagzeilen zu gelangen, um Kosten zu senken, um einer Aufkaufgefahr entgegenzutreten oder sogar um ein freezeout von Kleinaktionären vorzubereiten. Allerdings sind neben den börsenrechtlichen Voraussetzungen insbesondere die gesellschaftsrechtlichen Anforderungen unklar und erschweren daher einen praktikablen Totalrückzug. In der Beratungspraxis kann jedenfalls nicht mit Sicherheit vorhergesagt werden, welche gesellschaftsrechtlichen und börsenrechtlichen Bedingungen erfüllt sein müssen, damit ein reguläres going private vonstatten gehen kann. Dies zeigt sich besonders deutlich, wenn man sich die unterschiedlichen Lösungsvorschläge zur Beteiligung der Hauptversammlung vergegenwärtigt, wobei insbesondere im Hinblick auf die erforderliche Mehrheit die unterschiedlichsten Ansichten vertreten werden [dazu unten I 1) b)] und zudem eine klärende Rechtsprechung fehlt. Deshalb wird eine rechtssichere Alternative zum regulären going private vorgestellt, die es einer rückzugsgeneigten Gesellschaft ermöglicht, in praktikabler Weise ein vollständiges Delisting zu erreichen. Der Hauptteil des vorliegenden Beitrages ist daher dem going private über das UmwG gewidmet, nämlich der Darstellung der Börsenrückzugsmöglichkeit durch Verschmelzung oder Formwechsel einerseits ( kaltes Delisting ) und der Erörterung der auf diesem Weg des Delisting auftretenden Umgehungsprobleme andererseits [dazu unten II].

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Metadaten
Author:Kai-Uwe SteckGND
URN:urn:nbn:de:hebis:30-8006
URL:http://www.jura.uni-frankfurt.de/42780841/arbeitspapiere
Parent Title (German):Institut für Bankrecht (Frankfurt, Main): Arbeitspapiere ; Nr. 57
Parent Title (English):Institut für Handels- und Wirtschaftsrecht (Osnabrück): Arbeitspapiere ; [19]98,3
Series (Serial Number):Arbeitspapiere / Johann-Wolfgang-Goethe-Universität, Institut für Bankrecht (57)
Publisher:Institut für Handels- und Wirtschaftsrecht
Place of publication:Osnabrück
Document Type:Working Paper
Language:German
Year of Completion:1998
Year of first Publication:1998
Publishing Institution:Universitätsbibliothek Johann Christian Senckenberg
Release Date:2005/04/11
GND Keyword:Deutschland; Gesellschaftsumwandlung; Going Private; Börsenordnung; Börsenrecht; Kapitalmarktrecht; Börsenzulassung; Going Public; Wertpapieremission
Page Number:20
Note:
publ. in: Die Aktiengesellschaft 1998, S. 460 ff.
HeBIS-PPN:197114490
Institutes:Rechtswissenschaft / Rechtswissenschaft
Dewey Decimal Classification:3 Sozialwissenschaften / 33 Wirtschaft / 330 Wirtschaft
3 Sozialwissenschaften / 34 Recht / 340 Recht
Licence (German):License LogoDeutsches Urheberrecht