Krappitz, Anna Verena: Implementierung des „Klinischen Pfades Verdacht auf Kindeswohlgefährdung“ und Evaluation der Fälle 2006 bis 2012. - Bonn, 2016. - Dissertation, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn.
Online-Ausgabe in bonndoc: https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hbz:5n-43674
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Der „Klinische Pfad Verdacht auf Kindeswohlgefährdung“, ist seit 2007 fester Bestandteil in der Kinderschutzarbeit des Bonner Universitätsklinikums. Ziel dieser Arbeit war es, die Implementierung dieses Handlungsallgorithmus anhand einer Evaluation der eigenen Fälle abzubilden. Hierfür wurden alle verfügbaren Falldaten der Bonner Kinderschutzgruppe (Universitätsklinikum Bonn und St.-Marien-Hospital Bonn) über den Beobachtungszeitraum von Januar 2006 bis März 2012 zusammengetragen, ausge­wertet und ein gruppeninterner Vergleich zwischen dem mit dem Pfad arbeitenden Bonner Universitätsklinikum und den Daten des ohne Pfad vorgehenden St.-Marien-Hospitals gezogen. Insgesamt ergaben sich so 329 Behandlungen im Rahmen des klinischen Kinderschutzes, bei denen es, unter Berücksichtigung von Kombinationen, zu 378 bekannten Formen von Kindeswohlgefährdung kam.
Es zeigte sich, dass mit Etablierung der Kinderschutzgruppe und des klinischen Pfades die Kinderschutzarbeit optimiert werden konnte. So verzeichnete die Bon­ner Kinderschutzgruppe neben einem drastischen Anstieg der detektierten Kinderschutz­fälle, von initial 14 Fällen im Jahr 2006 auf durchschnittlich 92 Fälle in den Jahren 2010 und 2011, auch einen Anstieg der Aufklärungsquote auf etwa das Doppelte, von initial 25 % auf 50 % in den Jahren 2008 bis 2011, sowie eine verkürzte Aufent­haltsdauer zumindest am Universitätsklinikum Bonn, von etwa sechs Tagen im Jahr 2009 auf vier Tage in den Folgejahren. Häufig lagen zudem Kombinationen von Kindeswohlgefährdung (16 %) und in einigen Fällen auch Wiederholungsfälle (10 %) oder Fälle, die in beiden Studienkliniken als sogenanntes Krankenhaushopping registriert wurden (5 %), vor.
Gemessen an Aufenthaltsdauer, Aufklärungsquote und der Häufigkeitsquote fachspezifischer Konsultationen, zeigten sich vorteilhaftere Ergebnisse für den Einsatz des klinischen Pfades.
Es ergab sich eine annähernd ausgeglichene Fallverteilung zwischen den drei Hauptgruppen von Kindeswohlgefährdung mit einem nur leichten Gefälle zwischen Verdacht auf Miss­handlung, zu Verdacht auf Missbrauch und Verdacht auf Vernachlässigung. Es waren mehr Mädchen betroffen, die mit fünf Jahren durchschnittlich ein Jahr älter waren als die behandelten Jungen. Mit Ausnahme von Missbrauch und „sonstiger“ Kindeswohlgefährdung lag die Hauptbelastung bei den jüngeren Kindern, während hier eher pubertierende Kinder betroffen waren. Bei etwa 60 % der Kinder war der Verdacht auf Kindeswohlgefährdung bereits Einweisungsdiagnose. In knapp 80 % der Fälle waren Auffälligkeiten bei Mutter oder Vater festgestellt worden. Der Großteil der Täter stammte aus der Familie (etwa 79 %).
Bei 19 % der Kinder erfolgte eine Inobhutnahme durch das Jugendamt, etwa 68 % der Kinder wurden durch Mitarbeiter des Jugendamtes weiterbetreut und rund 27 % der Patienten wurden zumin­dest vorübergehend in einer außerhäuslichen Betreuung untergebracht.
Weiterer Optimierungsbedarf bestand in der Sensitivität der klinischen Kinderschutzarbeit, gemessen an den Untersuchungsergebnissen und der klinischen Aufklärungsquote, die trotz deutlicher Verbesserung nur bei etwa 50 % lag.
Zukünftig sollen hier spezielle Fortbildungsmaßnahmen oder Schulungen, aber auch Öffentlichkeitsarbeit für Verbesserungen sorgen. Ebenso ist der Ausbau eines Rückmeldungssystems, durch Vernetzung mit Institutionen, wie Jugendämtern oder Justiz, wünschenswert.

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