Bub, Gerrit Friedrich: Waldnutzung und Waldzustand in der mittelrheinischen Grafschaft Wied vom 17. bis 20. Jh. : Landschaftswandel unter gegensätzlichen Ansprüchen. - Bonn, 2003. - Dissertation, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn.
Online-Ausgabe in bonndoc: https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hbz:5n-02057
@phdthesis{handle:20.500.11811/1907,
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title = {Waldnutzung und Waldzustand in der mittelrheinischen Grafschaft Wied vom 17. bis 20. Jh. : Landschaftswandel unter gegensätzlichen Ansprüchen},
school = {Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn},
year = 2003,
note = {Vom Laubwald zum Nadelwald, vom Bauernwald zum Försterwald, und das nicht ohne harten Streit:
1863 bedeckte der Wald im Landkreis Neuwied 47% der Fläche und 1997 immer noch 44,9%. Größter Einzelbesitzer dieser Waldungen war früher und ist auch heute das Fürstenhaus zu Wied. Es war bis 1806 Landesherr und bis 1918 Standesherr der ehemaligen Grafschaft Wied. Die forstwirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse lassen Teilräume unterscheiden: Dierdorfer Senke und Urbacher Wald in der Obergrafschaft sowie die Untergrafschaft. Ziel der Untersuchung ist, zu prüfen, aus welchen Waldnutzungsansprüchen des Landesherrn und der Landbevölkerung heraus sich das Waldbild in den drei Teilräumen während der vorangegangenen 350 Jahre veränderte und unterschiedlich entwickelte, ferner, welche Konflikte sich daraus ergaben und wie diese rückkoppelnd sich auf die Waldzustände auswirkten.
Die herkömmliche Landwirtschaft auf der Grundlage des Plenterwaldes, Mittelwaldes und des Niederwaldes widersprach neuen Nutzungsbedürfnissen des Grafenhauses, das Metallhütten mit Holzkohlen zu versorgen hatte, Schiffbauholz an die Holländer verkaufen wollte und im Land Bauholz bereitstellen musste. Der herrschaftliche Anspruch an den Wald führte zu Forstordnungen und zum Aufbau einer Forstverwaltung. Bereits Ende des 17. Jh. bahnte sich die geregelte schlagweise Waldnutzung an. Sie rief Auseinandersetzungen zwischen der bäuerlichen Bevölkerung und der gräflichen Verwaltung hervor. Der Wald war im Verbund mit Acker, Wiese und Heide noch unverzichtbarer Bestandteil der Landwirtschaft. Die Landgemeinden konnten auf Waldweide ihres Viehs, auf Laubstreu, Brennholz und Bauholz nicht verzichten. Der Gegensatz steigerte sich zum Urbacher und Puderbacher Waldprozess, beide jahrzehntelang in mehreren Phasen ausgefochten, beide mit gegensätzlichen Auswirkungen: Der Urbacher Wald blieb erhalten, die Wälder der Dierdorfer Senke verödeten. Holznot in verschiedener Ausprägung stellte sich ein: natürliche, angeordnete, vorhergesagte Holznot und Holzaskese.
Während die Bauern die Birke als Bestandteil ihrer Weichholzniederwälder nutzten, war der gräflichen Forstverwaltung schon 1765 die Bedeutung dieser Baumart als eines Vorwaldbaumes in Schlägen bewusst. Sie sollte als Wegbereiter aus der Holznot der Untertanen dienen. Hundert Jahre später galt sie als „forstliches Unkraut“. Abermals hundert Jahre später schätzt man sie heute wieder als Vorwaldbaum in der naturnahen Waldwirtschaft. In der Regel wandelte die wiedische Forstverwaltung die Birkenniederwälder durch Einsaat von Nadelholzsamen in Nadelwälder um. Beabsichtigt war, nach einer Bodenverbesserung zum Laubholz zurückzukehren. Das erste Nadelholz ist 1734 in der Untergrafschaft und 1747 in der Obergrafschaft überliefert.
Unterschiedliche Waldentwicklungstypen lassen sich erkennen: In der Obergrafschaft wandelte sich der ursprüngliche Buchen-Eichen-Wald über Birken-Erlen-Schläge zu Kiefern-Lärchen-Beständen, die im 19. Jh. zunehmend von der Fichte abgelöst wurden. Ihren großen Anteil an der Gesamtfläche gewannen die Nadelholzwälder erst nach 1850. In der Obergrafschaft, die karge Böden aufweist, überwiegen sie seitdem, verstärkt durch zwei Nadelholzwellen: eine vor und eine nach dem 2. Weltkrieg, als die von der französischen Besatzungsmacht zu Reparationslieferungen kahlgeschlagenen Flächen schnell wiederaufgeforstet werden mussten. In der Untergrafschaft herrschen bis heute die Buchen- und Eichen-Bestände vor, ein Ergebnis natürlicher Verjüngung nach Art des Hartigschen Dunkelschlags.},

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