Steuerliche Verlustverrechnungsbeschränkungen bei Verlustzuweisungsgesellschaften und Mantelkäufen - Eine rechtsdogmatische und rechtskritische Analyse

Das geltende Ertragsteuerrecht lässt die Verrechnung steuerlicher Verluste in Form des innerperiodischen Verlustausgleichs und interperiodischen Verlustabzugs zu. Allerdings grenzen zahlreiche Verlustverrechnungsbeschränkungen diese grundsätzlich mögliche Verlustverrechnung ein. Das wirft die Frage nach der Adäquanz solcher Vorschriften auf, was die Forschungsfrage dieser Dissertationsschrift darstellt. Der Fokus liegt dabei auf Vorschriften zu steuerlichen Verlustzuweisungsgesellschaften und steuerlichen Mantelkäufen in Form der §§ 15a EStG, 15b EStG und 8c KStG (mit Berücksichtigung von § 8d KStG). Die hier betrachteten Vorschriften sind zum einen mit erheblichen Auswirkungen für Unternehmen verbunden und zum anderen bezüglich ihrer Angemessenheit überaus umstritten. Dies zeigt auch die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu § 8c KStG (vgl. Beschluss vom 29.03.2017, Az. 2 BvL 6/11), die in der Arbeit ebenfalls berücksichtigt ist. Das Ziel der Analyse besteht darin, zu klären, ob die vorgenannten Vorschriften einer gleichmäßigen Besteuerung entsprechen. Das Besteuerungsziel wird umfassend herausgearbeitet und zahlreiche verschiedene Dimensionen einer gleichmäßigen Besteuerung betrachtet. Dabei wird nach dem hier vorliegenden Wissenschaftsverständnis ein neoklassischer Theorierahmen abgelehnt. Stattdessen wird ein evolutorisches wirtschaftstheoretisches Verständnis zu Grunde gelegt. Die Analyse besteht aus einem (methodologisch reflektierten) rechtsdogmatischen und einem rechtskritischen Analyseteil. Sie führt im Ergebnis zu Gestaltungsempfehlungen an den Gesetzgeber für gleichmäßige steuerliche Vorschriften. Im Gegensatz zu bisherigen Arbeiten werden die hier betrachteten Verlustverrechnungsvorschriften nicht isoliert analysiert, sondern es erfolgt eine gemeinsame Analyse der Vorschriften, die als zusammenhängender Sanktionsmechanismus verstanden werden. Dabei wird die historische Entwicklung der ausgewählten Verlustverrechnungsvorschriften in die Analyse miteinbezogen, um deren Bedeutung und Funktion im Gesetzesgefüge einordnen zu können. Es werden außerdem Bezüge zu Teilbereichen des Steuerrechts außerhalb der Verlustverrechnung betrachtet. Die Analyse enthält des Weiteren eine umfassende Thematisierung des Bezugssubjekts wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit in Abhängigkeit von dem jeweils zu Grunde gelegten Unternehmensverständnis.

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