Beitrittsverfahren und Sanktionen als Sicherungsmechanismen für die Werte der Europäischen Union

Die Europäische Union befindet sich in einer Wertekrise, in welcher die Diskrepanz zwischen normierten Werten und ihrer tatsächlichen Gewährleistung offen zu Tage tritt. Die in Ungarn seit 2010 und in Polen seit 2015 voranschreitenden Werteverletzungen, v.a. im Bereich der Rechtsstaatlichkeit, werfen die Frage auf, inwiefern die EU in der Lage ist, für die Einhaltung der Werte des Art. 2 EUV zu sorgen. Daher war durch die vorliegende Arbeit zu untersuchen, welcher materielle Gehalt den Werten des Art. 2 EUV zukommt und wie effektiv die berprüfungsmechanismen in Form des Beitritts- und der Sanktionsverfahren sind. Neben der Herausarbeitung multipler Defizite war es Zielstellung der Arbeit, Lösungsansätze aus der Praxis und Literatur für das bestehende Dilemma beitretender Staaten und wertgefährdenden Mitgliedstaaten zu ermitteln und zu untersuchen. Dazu wurden insbesondere auch die politischen und rechtlichen Geschehnisse in Polen und Ungarn u.a. anhand der Berichte der EU-Kommission und der Venedig-Kommission analysiert.

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