Wirtschaftliche Einheiten im europäischen Kartellprivatrecht : eine rechtsvergleichende Studie zur Haftung von wirtschaftlichen Einheiten im deutschen und englischen Schadensersatzrecht für Verstöße gegen das europäische Kartellrecht

Insbesondere seit der Verabschiedung der Kartellschadensersatzrichtlinie 2014/104/EU durch das Europ¨aische Parlament und den Rat im Dezember 20141 gelangt die privatrechtliche Kartellrechtsdurchsetzung auch in Europa immer mehr in den Mittelpunkt der rechtswissenschaftlichen Diskussion. In allen westlichen Volkswirtschaften ist es allgemein anerkannt, dass Wettbewerb der zentrale Schl¨ussel ist, um Wohlstand zu generieren. Denn ein funktionierender Wettbewerb f¨uhrt zu einer optimalen Verteilung von G¨utern und Ressourcen und als deren Folge zu einer generellen Senkung des Preisniveaus und einer h¨oheren Verf¨ugbarkeit von G¨utern. Zum Schutz des Wettbewerbes haben sich sodann zwei wesentliche Ansätze entwickelt. Zum einen die Durchsetzung der Wettbewerbsregeln durch staatliche Institutionen mittels öffentlich-rechtlicher Sanktionen, z.B. Bußgelder, und zum anderen der Schutz durch private Kläger, z.B. Wettbewerber oder Kunden, insbesondere durch Schadensersatzklagen. In jeder westlichen Volkswirtschaft werden grundsätzlich beide Ansätze vertreten, wenn auch mit unterschiedlicher Gewichtung, insbesondere zwischen Ländern des Common Law und des Civil Law.2 Im europäischen Recht erzeugen die zentralen Kartellrechtsnormen, Art. 101 und 102 AEUV, unmittelbare Wirkung zwischen Einzelnen und lassen so in deren Person Rechte und Pflichten erwachsen. Diese werden zum einen öffentlich-rechtlich durch die Europäische Kommission durchgesetzt. Zum anderen erwachsen aus diesen Normen subjektive 1Richtlinie 2014/104/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. November 2014 über bestimmte Vorschriften für Schadensersatzklagen nach nationalem Recht wegen Zuwiderhandlungen gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union, Abl. 2014, L349/1. 2Vgl. Segal/Whinston, ECLR 2007, 306.

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