Die Verkehrsdurchsetzung von Marken nach § 8 Abs. 3 MarkenG unter dem Blickwinkel der Demoskopie

  • Die eingereichte Dissertation behandelt das Thema der Eintragung eines Zeichens einer Marke durch den Nachweis der Verkehrsdurchsetzung nach § 8 Abs. 3 MarkenG. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die Demoskopie, also die Verkehrsbefragung, im Rahmen des Verkehrsdurchsetzungsnachweises gelegt. Im Rahmen des deutschen Markenrechts sieht § 8 Abs. 2 MarkenG verschiedene Eintragungshindernisse vor, die einer Markeneintragung entgegenstehen. Nach § 8 Abs. 3 MarkenG kann ein Teil dieser Eintragungshindernisse – genauer gesagt das bei fehlender Unterscheidungskraft (Nr. 1), bei beschreibenden Zeichen oder Angaben (Nr. 2) und bei üblichen Bezeichnungen (Nr. 3) bestehende Eintragungshindernis – überwunden werden, wenn sich die Marke vor dem Zeitpunkt der Entscheidung bezüglich einer Eintragung infolge ihrer Nutzung für die Waren oder Dienstleistungen, für die sie angemeldet worden ist, in den beteiligten Verkehrskreisen durchsetzen konnte. Die Voraussetzung für die VerkehrsdurchsetzungDie eingereichte Dissertation behandelt das Thema der Eintragung eines Zeichens einer Marke durch den Nachweis der Verkehrsdurchsetzung nach § 8 Abs. 3 MarkenG. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die Demoskopie, also die Verkehrsbefragung, im Rahmen des Verkehrsdurchsetzungsnachweises gelegt. Im Rahmen des deutschen Markenrechts sieht § 8 Abs. 2 MarkenG verschiedene Eintragungshindernisse vor, die einer Markeneintragung entgegenstehen. Nach § 8 Abs. 3 MarkenG kann ein Teil dieser Eintragungshindernisse – genauer gesagt das bei fehlender Unterscheidungskraft (Nr. 1), bei beschreibenden Zeichen oder Angaben (Nr. 2) und bei üblichen Bezeichnungen (Nr. 3) bestehende Eintragungshindernis – überwunden werden, wenn sich die Marke vor dem Zeitpunkt der Entscheidung bezüglich einer Eintragung infolge ihrer Nutzung für die Waren oder Dienstleistungen, für die sie angemeldet worden ist, in den beteiligten Verkehrskreisen durchsetzen konnte. Die Voraussetzung für die Verkehrsdurchsetzung besteht darin, dass das Zeichen, welches als Marke eingetragen werden soll, im Verkehr einen ausreichend hohen Kennzeichnungsgrad besitzt und als individuelles Merkmal eines bestimmten Unternehmens erfasst wird. Die Verkehrsdurchsetzung weist den Charakter einer auf Erfahrung und Kenntnis basierenden Ideenverbindung auf, die sich beim Sehen und Hören des Ausstattungsbildes oder -wortes mit einer bestimmten Herkunftsstätte der Ware einstellt. Da der Verkehrsbefragung zur Verkehrsdurchsetzung folglich eine hohe Relevanz zugesprochen wird, nimmt ebenso die demoskopische Ermittlung der Verkehrsauffassung eine tragende Rolle bei der Prüfung der Eintragungsvoraussetzung ein. Die vorliegende Arbeit greift jene juristischen und soziologischen Problempunkte auf, die sich im Zusammenhang mit der Verkehrsdurchsetzung und deren demoskopischer Ermittlung ergeben. Insbesondere wird erläutert, unter welchen Prämissen eine demoskopische Untersuchung der beteiligten Verkehrskreise bei der Ermittlung der Verkehrsdurchsetzung durchzuführen ist, wie eine solche Untersuchung von der Beauftragung des demoskopischen Instituts bis hin zur Gutachtenerstellung zu erfolgen hat und welche rechtlichen Schlussfolgerungen hieraus zu ziehen sind. Die soziologischen Ausführungen schaffen zunächst einen Überblick über die allgemeine demoskopische Praxis, um die angewendeten Verfahren im Bereich der Verkehrsdurchsetzung schließlich konkret zu erörtern. Gerade die häufig bestehende, möglicherweise durch Vorurteile verursachte Diskrepanz zwischen den Vorstellungen der Soziologen einerseits und der Juristen andererseits beabsichtigt diese Arbeit ein wenig zu schmälern, indem sie einen juristenspezifischen soziologischen Einblick gewährt. Die Geschichte der Demoskopie, insbesondere im Zusammenspiel mit der Rechtswissenschaft, sowie die Anwendung demoskopischer Mittel in den verschiedenen Rechtsgebieten stehen am Anfang der Ausführungen. Daran schließt sich eine kurze Darstellung der materiellen Voraussetzungen einer Markeneintragung im Hinblick auf eine Verkehrsdurchsetzung an. Es folgt eine Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des EuGH zur Erheblichkeit von Verkehrsdurchsetzungsgutachten und der Übernahme dieser Rechtsprechung in der nationalen markenrechtlichen Eintragungspraxis. Es wird sodann konkret auf das Verkehrsdurchsetzungsverfahren als besondere Form des markenrechtlichen Eintragungsverfahrens eingegangen. Dies stellt zugleich den Kern der Arbeit dar. Im Anschluss werden im Zusammenhang mit der Verkehrsdurchsetzung die weiteren patentamtlichen Verfahren dargestellt und die zivilprozessrelevanten Problempunkte veranschaulicht sowie die Bedeutung der Verkehrsdurchsetzung für das Kollisionsverfahren erörtert.show moreshow less

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Metadaten
Author:Daniel Stiel
URN:urn:nbn:de:bvb:384-opus4-32886
Frontdoor URLhttps://opus.bibliothek.uni-augsburg.de/opus4/3288
Advisor:Franz Hacker
Type:Doctoral Thesis
Language:German
Publishing Institution:Universität Augsburg
Granting Institution:Universität Augsburg, Juristische Fakultät
Date of final exam:2015/06/28
Release Date:2015/10/19
GND-Keyword:Markenrecht; Demoskopie; Deutschland / Markengesetz
Institutes:Juristische Fakultät
Juristische Fakultät / Institut für Steuerrecht
Dewey Decimal Classification:3 Sozialwissenschaften / 34 Recht / 340 Recht
Licence (German):Deutsches Urheberrecht