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Nierenerhaltende Operation bei bilateralem, multifokalem Nierenzellkarzinom und fraglicher solitärer Metastase – ein Fallbericht
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Published: | June 8, 2021 |
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Einleitung: Das Nierenzellkarzinom ist eine seltene Tumorerkrankung, die circa 3% aller Malignitäten repräsentiert. In der Regel handelt es sich um eine sporadische Tumorerkrankung, das Nierenzellkarzinom kann aber selten auch mit spezifischen genetischen Syndromen assoziiert sein. In diesen Fällen treten die Tumore oft bilateral und schon bei jüngeren Patienten auf. Histologisch werden Nierenzellkarzinome in verschiedene Subtypen unterteilt, wobei die klarzelligen, papillären und chromophoben Typen am häufigsten sind. Die Therapie und Überlebensrate sind beide stark vom Erkrankungsstadium abhängig mit sehr guter Prognose bei organbegrenzten und schlechter Prognose bei metastasierten Tumoren.
Methode: Es wird über eine 60-jährige Frau mit Zustand nach Teilresektion der linken Niere (2014) im Rahmen eines klarzelligen Nierenzellkarzinoms (pT1a, pNx, R0, G2) berichtet. Als begleitende Nebenerkrankungen sind ein Diabetes mellitus Typ 2 und ein Zustand nach Hemikolektomie rechts im Rahmen eines Adenokarzinom des Colons (pT2 G3, pN0, R0 - 2016) zu erwähnen. Nach humangenetischer Abklärung wurde eine gering signifikante Mikrosatelliteninstabilität detektiert. Sie stellte sich erstmals im November 2020 in unserer Klinik vor, nachdem sich in einer als onkologische Verlaufskontrolle durchgeführten CT Untersuchung multiple beidseitige Nierentumore (über 20 Tumore pro Niere), alle malignitätssuspekt, und ein osteolytischer Knochenherd im Becken links gezeigt hatten. Es erfolgten weitere Staginguntersuchungen mittels Knochenszintigraphie und CT Thorax. Der Verdacht einer Knochenmetastase im Becken wurde bestätigt, pulmonal gab es kein Hinweis auf eine Metastasierung.
Ergebnisse: Nach interdisziplinärer Besprechung der Befunde erfolgte eine CT-gesteuerte Biopsie der Knochenmetastase im Becken und des größten Befundes an der linken Niere. Renal wurde der Verdacht des Nierenzellkarzinoms bestätigt, ossär konnte histologisch keine Sicherung der Diagnose erbracht werden. Nach Diskussion der Therapiemöglichkeiten entschloss man sich zum Versuch der seitengetrennten Nierenteilresektion. Im Januar 2021 erfolgte die offen chirurgische Freilegung der linken Niere mit Teilresektion von insgesamt 26 Tumoren, größtenteils ohne Ischämie (alle pT1a G3). Intra- und postoperativ traten keine Komplikationen auf, das Kreatinin war postoperativ nur minimal erhöht. Eine Probe des Tumorgewebes wurde zur molekularpathologischen Analyse weitergeleitet. Im Verlauf soll die gleiche Operation auf der Gegenseite durchgeführt werden.
Schlussfolgerung: Bei der chirurgischen Therapie von Nierenzellkarzinomen sollte wann immer möglich eine Teilresektion der radikalen Tumornephrektomie vorgezogen werden. Bei bilateralen Tumoren kann eine nierenerhaltende Therapie mit Nierenteilresektion zur Vermeidung einer Dialysepflichtigkeit der betroffenen Patienten versucht werden. Auf diese Weise könnte im Verlauf die Gabe einer systemischen Therapie möglich bleiben, wenn die Indikation sich stellen würde. Eine weitere humangenetische Abklärung der Patienten hinsichtlich mit klarzelligen Nierenzellkarzinomen assoziierter genetischer Syndrome wurde initiiert, die Ergebnisse stehen noch aus.