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Cochrane-Reviews und leistungsrechtliche Bewertungen für die gesetzliche Krankenversicherung – ein Fallbeispiel aus dem Hilfsmittelbereich
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Published: | March 3, 2015 |
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Hintergrund: Bei milbenbedingten Allergien soll eine Milbensanierung eine Besserung von Krankheitsbeschwerden bringen. Zur Milbensanierung zählt neben Maßnahmen wie z.B. regelmäßiges Waschen der Bettwäsche und Entfernen von Staub/-fängern eine Umhüllung von Matratzen und Bettzeug (sogenannte Encasings).
In einer Nutzenbewertung für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) als Grundlage für die Entscheidung, ob Encasings als Hilfsmittel in das zugehörige Verzeichnis aufzunehmen sind, geht es um eine Überprüfung von Encasings als Einzelmaßnahme. Zu berücksichtigende Publikationen müssen vom Design her in der Lage sein, diese Fragestellung zu beantworten.
Es stellte sich die Frage, ob vorhandene Reviews für eine leistungsrechtliche Bewertung von Encasings, – d.h. für eine Nutzenbewertung aus GKV-Perspektive – genutzt werden können.
Methodik: Für die Nutzenbewertung wurde festgelegt, dass sich - um einen Effekt von Encasings als Einzelmaßnahme abgrenzen zu können - der Interventions- und Kontrollarm allein durch die Art des Encasings (Encasing, Plazebo, kein Encasing) unterscheiden dürfen. Zusätzliche Maßnahmen zur Milbensanierung waren erlaubt, mussten aber in beiden Armen übereinstimmen.
Ein für die Indikation eines milbenbedingten allergischen Asthmas vorhandenes Cochrane-Review [1] wurde daraufhin überprüft, ob Ergebnisse aus Metaanalysen (MA) oder Einzelstudien für eine leistungsrechtliche Bewertung übernommen werden können. Wenn nicht, so war eine eigene Evidenzaufbereitung erforderlich.
Ergebnisse: Im o.g. Review [1] wurden Maßnahmen zur Milbensanierung allgemein untersucht, eine Gruppierung erfolgte in chemische und physikalische Maßnahmen (darunter Encasings). Für unsere Bewertung speziell zum Encasing konnte die entsprechende MA nicht genutzt werden. Die für die Einzelstudien gegebenen Informationen zur Behandlung in den beiden Studienarmen waren – vermutlich wegen der allgemeinen Fragestellung des Reviews - nicht detailliert genug, um beurteilen zu können, ob eine Studie unsere Kriterien erfüllte oder nicht.
Schlussfolgerung: Daten aus dem vorhandenen Cochrane-Review konnten für die Bewertung nicht genutzt werden - eine eigene Evidenzaufbereitung war erforderlich.
Wir würden gerne mit anderen Institutionen, die leistungsrechtliche Bewertungen anfertigen, diskutieren, welche Erfahrungen sie mit der Verwendung vorhandener systematischer Reviews gemacht haben.