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Audiologische Diagnostik bei einseitiger Ertaubung vor CI-Versorgung
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Published: | April 19, 2011 |
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Eine einseitige Ertaubung führt zu einer Einschränkung des Lokalisationsvermögens sowie des Sprachverständnisses im Störschall. Mehr als die Hälfte der Patienten leidet zusätzlich unter störendem Tinnitus. Die Cochlear-Implantation (CI) stellt eine neue Behandlungsform in der Rehabilitation der einseitigen Taubheit dar. Vor Indikationsstellung zur CI-Versorgung ist die Aufklärung der Patienten über die Rehabilitationsalternativen, wie die konventionelle CROS-Versorgung mit Hörgeräten oder mit Baha-CROS notwendig. Idealer Weise sollte eine Testphase mit beiden Geräten erfolgen. Vor der Empfehlung einer Cochlear-Implantation ist mittels Kernspinuntersuchung sicherzustellen, dass keine Aplasie des Hörnervens, Obliteration der Kochlea oder ein Akustikusneurinom die Ertaubung verursacht. Diskutiert wird die Bedeutung des subjektiven Promontoriumstests einerseits für die Sicherstellung der elektrischen Stimulierbarkeit des Hörnervens und andererseits für eine Aussage zur Beeinflussung des Tinnitus durch die elektrische Stimulation. Die audiologische Diagnostik bei Patienten mit einseitiger Ertaubung sollte die Sprachdiskrimination im Störschall und Untersuchungen des Lokalisationsvermögens auch mit den alternativen Rehabilitationsmöglichkeiten beinhalten. Diese Untersuchungen werden anhand von 25 bereits mit einem CI versorgten einseitig ertaubten Patienten unserer Klinik vorgestellt. Die sorgfältige Patientenselektion stellt einen entscheidenden Faktor für die erfolgreiche Versorgung dieser Patientengruppe dar. Unter diesen Voraussetzungen ist mit der CI-Implantation eine signifikante Verbesserung des Sprachverständnisses und des Lokalisationsvermögens möglich. Zusätzlich kann ein vorhandener Tinnitus positiv beeinflusst werden.