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https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0168-ssoar-71590-9
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Das Recht auf friedliche Versammlung - Artikel 21 des UN-Zivilpaktes: Allgemeine Bemerkung Nr. 37 des UN-Menschenrechtsausschusses
[abridged report]
Corporate Editor
Deutsches Institut für Menschenrechte
MenschenRechtsZentrum, Universität Potsdam
Abstract
Das Recht auf friedliche Versammlung (Artikel 21 Zivilpakt) hat elementare Bedeutung im demokratischen Rechtsstaat. In seiner jüngsten Allgemeinen Bemerkung erläutert der UN-Ausschuss zum Zivilpakt, was dieses Recht umfasst und unter welchen engen Voraussetzungen es eingeschränkt werden darf. So kön... view more
Das Recht auf friedliche Versammlung (Artikel 21 Zivilpakt) hat elementare Bedeutung im demokratischen Rechtsstaat. In seiner jüngsten Allgemeinen Bemerkung erläutert der UN-Ausschuss zum Zivilpakt, was dieses Recht umfasst und unter welchen engen Voraussetzungen es eingeschränkt werden darf. So können unter anderem Risiken für die öffentliche Sicherheit oder die öffentliche Gesundheit Beschränkungen der Versammlungsfreiheit rechtfertigen.... view less
Keywords
freedom of assembly; human rights; UNO
Classification
Law
Free Keywords
UN-Zivilpakt
Document language
German
Publication Year
2020
City
Berlin
Page/Pages
6 p.
Series
Information / Deutsches Institut für Menschenrechte, 33
ISSN
2509-9493
Status
Published Version; reviewed
Licence
Creative Commons - Attribution-Noncommercial-No Derivative Works 4.0