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Diskriminierende Vertragsverweigerung als vorvertragliche Pflichtverletzung – Zum internationalen Privatrecht des Diskriminierungsschutzes

  • Dieter Martiny war bereits in den 1970er Jahren der Meinung, man solle „in der Bundesrepublik eine ähnliche Anti-Diskriminierungsgesetzgebung wie in Großbritannien einführen“. In der heutigen Diskussion um die Effektivität des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes und eine mögliche Ergänzung durch ein Entgeltgleichheitsgesetz lohnt es, an seine Feststellung zu erinnern, dass der Dialog der Tarifparteien über die Umsetzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes in die Praxis „schon recht lange andauert, nämlich seit Mitte der fünfziger Jahre“. Aus ausländischen Beispielen schließt er: „Gesetze helfen den Frauen, sich gegen ihre Benachteiligung zu wehren.“ „Insbesondere könnte man daran denken, die Lohngleichheit gesetzlich zu regeln.“ So könne z. B. gesetzlich festgelegt werden, was als gleicher Lohn und gleiche Arbeit zähle, welche Personen verglichen werden dürften und welche Faktoren trotz gleicher Arbeit eine ungleiche Bezahlung erlaubten.

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Metadaten
Author:Eva Kocher
URN:urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3237
Parent Title (German):Festschrift für Dieter Martiny zum 70. Geburtstag
Document Type:Contribution to a Periodical
Language:German
Date of Publication (online):2018/05/17
Publishing Institution:Europa-Universität Viadrina Frankfurt
Release Date:2018/06/12
Tag:Arbeitsrecht; Diskriminierungsschutz; Gleichbehandlungsgesetz; Kocher; Lohngleichheit
Institutes:Juristische Fakultät
Licence (German):License LogoCreative Commons - CC BY-NC-SA 3.0- Namensnennung-Keine kommerzielle Nutzung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen
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