Die Vereidigung von Zeugen vor Untersuchungsausschüssen. Zum intrikaten Verhältnis von Verfassung und Gesetz – mit einem föderalen Twist

  • Bei Erlass des PUAG verzichtete der einfache Gesetzgeber bewusst auf eine mögliche Vereidigung von Zeugen vor Untersuchungsausschüssen. Das Recht zur Zeugenvereidigung ist aber, wie dargelegt wird, in der Verfassung selbst gewährleistet. Damit sind intrikate Fragen sowohl zum Verhältnis von Verfassung und Gesetz sowie im bundesstaatlichen Verhältnis aufgeworfen. Dem einfachen Gesetzgeber steht zwar die Befugnis zu, ein Gesetz über Untersuchungsausschüsse zu erlassen, fraglich ist aber, ob er berechtigt ist, Untersuchungsausschüssen des Bundestages Rechte zu nehmen, die ihnen nach dem Grundgesetz zustehen; dies ist im Ergebnis zu verneinen. Die bundesrechtlichen Änderungen zeitigten indes sogar Folgen für das Verfassungsrecht der Länder. Infolge der mit Einführung des PUAG gleichzeitig erfolgten Änderung des StGB entschied der Hessische Staatsgerichtshof im Jahr 2011, dass Untersuchungsausschüssen des Landtages ein Vereidigungsrecht nicht mehr zustehe, welches er zuvor aus der Hessischen Verfassung abgeleitet hatte. Der Gerichtshof gesteht dadurch dem Strafrecht die Macht zu, öffentlich-rechtliche Kompetenzen in den Ländern zu ändern.

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Metadaten
Author:Ute Sacksofsky
URN:urn:nbn:de:hebis:30:3-405514
Parent Title (German):Arbeitspapier / Fachbereich Rechtswissenschaft, Goethe-Universität Frankfurt am Main = Research paper / Faculty of Law, Goethe-Universität Frankfurt am Main, Nr. 2016,17
Series (Serial Number):Arbeitspapiere / Fachbereich Rechtswissenschaft, Goethe-Universität = Research paper / Faculty of Law, Goethe University (2016, 17)
Publisher:Goethe-Univ., Fachbereich Rechtswiss.
Place of publication:Frankfurt am Main
Document Type:Working Paper
Language:German
Date of Publication (online):2016/06/20
Date of first Publication:2016/06/20
Publishing Institution:Universitätsbibliothek Johann Christian Senckenberg
Release Date:2016/06/20
Tag:Meineid; PUAG; Untersuchungsausschuss; Zeugenvereidigung; einfachgesetzliche Konkretisierung
Page Number:21
Note:
Erschienen in: J. Nolte/ R. Poscher/ H. Wolter (Hg.), Die Verfassung als Aufgabe von Wissenschaft, Praxis und Öffentlichkeit. Freundesgabe für Bernhard Schlink zum 70. Geburtstag, Heidelberg: Müller, 2014, S. 221-235.
HeBIS-PPN:386326835
Institutes:Rechtswissenschaft / Rechtswissenschaft
Dewey Decimal Classification:3 Sozialwissenschaften / 34 Recht / 340 Recht
Sammlungen:Universitätspublikationen
Licence (German):License LogoDeutsches Urheberrecht