Welsch (Projektbearbeiter): Grundsätze des Gesetzesentwurfes sind (nach dem Vorbild der badischen Gemeindeordnung) die selbständige Wahl der Behörden durch die Gemeindebürger sowie die Befreiung jener Behörden von der Bevormundung durch höhere Instanzen. Die Exekutiv- sind von den Legislativbehörden völlig getrennt; stimmberechtigt sind alle volljährigen (männlichen) Bürger, die sich seit mindestens einem halben Jahr in der Gemeinde aufhalten
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