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Titel:Zwischen Universalismus und Partikularismus. Transkulturalität als Ziel moralphilosophischer Rechtfertigungen
Autor:Kwon, Su Hyeon
Weitere Beteiligte: Professor Dr. Peter Janich
Veröffentlicht:2003
URI:https://archiv.ub.uni-marburg.de/diss/z2003/0131
URN: urn:nbn:de:hebis:04-z2003-01311
DOI: https://doi.org/10.17192/z2003.0131
DDC:100 Philosophie
Titel (trans.):Between Universalism and Paticularism. Transculturality as the Aim of Moral Justification.
Publikationsdatum:2003-07-23
Lizenz:https://rightsstatements.org/vocab/InC-NC/1.0/

Dokument

Schlagwörter:
Moral Justification, Transkulturalität, Partikularismus, Universalismus, Methodischer Kulturalismus, Methodical-Culturalism, Universalism, Handlungspragmatik, Normenrichtigkeit, Transculturality, Diskursethik, Particularism, Ethics, Ethik, Wahrheitstheorie

Zusammenfassung:
In der Dissertation bin ich der Frage nachgegangen, ob und wie moralische Sätze und ihre Prämissen rational zu rechtfertigen sind, und habe diese Frage auf einem methodisch-kulturalistischen Wege zu beantworten versucht. Meine These ist dahingehend zu formulieren, dass man einen rationalen moralischen Standpunkt auf der reflexiven Ebene postkonventioneller Sittlichkeit verteidigen und vor allem Transkulturalität als dessen Geltungsanspruch ausweisen kann. Im ersten Teil der Dissertation habe ich nicht nur die Deutungs- und Geltungsprobleme von Richtigkeit einer Norm, sondern auch die von Wahrheit einer Aussage thematisiert. Das Ziel dieser Thematisierung liegt darin, den nicht selten bezweifelten, rationalen Status der Rede von Richtigkeit zu klären und zu rehabilitieren. Im zweiten Teil habe ich mich dann moralphilosophischen Überlegungen gewidmet. Der Ausgangspunkt dafür bildet die selbstbestimmende Moralauffassung, die vor allem Kant in der transzendentalphilosophischen Hinsicht und Habermas in der sprachpragmatischen entwickelt haben. Jedoch weicht meine Position von der Kantischen und der Habermasschen Ansicht darin ab, dass Moral in einer derartigen Selbstbestimmung besteht, die auf einer in lebensweltlichen Handlungszusammenhängen situierten Vernunft beruht. Für eine so handlungspragmatisch aufgefasste, autonome Moral bin ich vor allem drei folgenden Themen nachgegangen . Das erste Thema handelt von einem Selbstkonzept. Diese Erörterung soll die Beziehung zwischen Moral und Identität erkennbar machen, denn von einer autonomen Moral können wir nur dann sinnvoll sprechen, wenn wir darin unser eigenes Wertsystem wieder erkennen können. Das zweite Thema betrifft eine methodische Frage, wie nämlich die Richtigkeit moralischer Normen zu rechtfertigen ist. Dazu werden drei aufeinander folgende Schritte vorgestellt: Finalisierung, Generalisierung und Universalisierung. Insbesondere ist der Universalisierungsschritt von großer Wichtigkeit, da erst dadurch einer gewissen Handlungsaufforderung ein universeller Geltungsanspruch zugesprochen werden kann. Beim dritten Thema geht es um die Frage, worauf sich die Geltung hochstilisierter moralischer Normen bezieht. Hierzu wird das Universalisierungsverfahren im Rahmen der methodischen Rekonstruktion weiter betrachtet, die den Übergng von der kulturellen Konvention zur postkonventionellen Reflexion aufzeigt. In diesem Rekonstruktionsrahmen wird darauf aufmerksam gemacht, dass die zwischenmenschlichen normativen Handlungen einen personeninvarianten Charakter ausweisen, während die poietisch-technischen Handlungen ganz personenunabängig sind. Das heißt, die zwischenmenschliche normative Handlungsmöglichkeit basiert jederzeit auf dem Anerkennungsverhältnis zwischen Handlungssubjekten, so dass die moralisch-normativen Geltungsansprüche stets auf einen Hintergrundkonsens angewiesen werden, während für die Wirksamkeit der poietischen und technischen Geltungsansprüche Subjekte irrelevant sind. Zur Bildung eines Hintergrundkonsenses spielt dabei eingelebte Kultur eine kaum unterschätzbare Rolle, weil sie einer Handlungsgemeinschaft einen weltbild- und identitätsstiftenden Rahmen bietet. Insofern soll eine methodische Rekonstruktion der moralisch-normativen Geltungsansprüche ihren Anfang bei kulturellen Konventionen nehmen, nicht bei einem atomisierten Subjekt oder bei einer künstlichen Konstruktion der Sittengesetze. In diesem Sinne habe ich zum Schluss vorgeschlagen, die Rechtfertigung der moralisch-normativen Geltungsansprüche auf »Transkulturalität« zu richten. Da das Universalisierungsverfahren als der permanente Annäherungsversuch an eine sittliche Welt erachtet wird, kann die Transkulturalität als Mittelweg zwischen Universalismus und Partikularismus aufgefasst werden.


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