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Sacramentarium (sog. Pamelius-Sakramentar) (Köln, Erzbischöfliche Diözesan- und Dombibliothek, Cod. 137)

Bibliographische Beschreibung

Bezeichnung
Pamelius-Sakramentar
Entstehungsort
Köln (?) und Köln
Entstehungszeit
870-875
Entstehungszeit
891-896
Beschreibstoff
Pergament
Umfang
183 Blätter
Format
305 mm x 244 mm
Persistenter Identifier
urn:nbn:de:hbz:kn28-3-637 Persistent Identifier (URN)
Weitere Angaben
Land
Deutschland
Ort
Köln
Sammlung
Dombibliothek
Signatur
Cod. 137
Katalogsignatur
Jaffé/Wattenbach: CXXXVII.
Frühere Signatur
Darmst. 2131
Katalogsignatur
Handschriftencensus Rheinland: 1101

Überblickbeschreibung

Pamelius-Sakramentar

Ein Sakramentar ist das liturgische Rollenbuch des Priesters bei der Feier der Messe und anderen liturgischen Feiern im frühen Mittelalter. Eingebunden in einen kurzen Ordo Missae, enthält Dom Hs. 137 das zu dieser Zeit einzige Eucharistiegebet des römischen Ritus, den Canon Romanus (das heutige 1. Hochgebet), sowie daran anschließend die Meßformulare für die einzelnen Tage des Jahres. Die Geschichte des Sakramentars kennt drei Typen, die nach den Päpsten ihrer Entstehungszeit benannt sind: das leonianische (440-461), das gelasianische (492-496) und das gregorianische Sakramentar (590-604). Dom Hss.88 (Kat.Nr.82) und 137 sind Vertreter des sog. Gregorianum Hadrianum; sie richten sich also nach jenem Exemplar, das Papst Hadrian I. (772-795) Karl dem Großen (768-814) auf dessen Bitte zur Vereinheitlichung der Liturgie des Frankenreiches übersandte. Unter Karl wurde dieses Sakramentar mit Nachträgen versehen, die die aus Rom importierte Vorlage an die lokalen Bedürfnisse anpaßten. Die beiden Kölner Handschriften zeugen so zum einen vom Bemühen Kölns, die wichtigsten liturgischen Bücher römischer Prägung zu besitzen, um das liturgische Leben an Rom anbinden zu können. Schon die Bestandsliste der Dombibliothek von 833 nannte mehrere Sakramentare, neben den gregorianischen auch ein Gelasianum. Zum anderen zeigen sie die Adaption römischer Vorbilder an konkrete Bedingungen der fränkischen Kirche, wenn hier auch die beiden karolingischen Nachträge wohl Benedikts von Aniane (um 750-821) und Alkuins (um 730-804) nicht mehr in ihrer ursprünglichen Form vorliegen. Schon früh fanden beide Handschriften das Interesse der Historiker. Jakob Pamelius stützte sich 1571 in seiner Edition des Gregorianums unter anderem auf Dom Hs. 137, die darum als Pamelius-Sakramentar bezeichnet wird. Vergleiche des Ordo Missae zeigen hingegen, daß sich Pamelius noch mehr an dem anderen, hundert Jahre jüngeren Exemplar der Dombibliothek orientierte. Wegen der relativen Seltenheit von Sakramentaren, in denen der karolingische Anhang nicht in den gregorianischen Kern eingearbeitet ist (vgl. Amiet 1955), und zahlreicher Übereinstimmungen in der Auswahl der Formulare (vgl. Böhne 1990, Anm.11) muß wohl von einer Abhängigkeit der jüngeren von der älteren Handschrift ausgegangen werden.

Die Datierung des älteren Codex wird durch die Form der Schrift und verschiedene Einträge in der Litanei nahegelegt. Der Kernbestand des Sakramentars (1v-181r) ist vielleicht noch in den 70er Jahren des 9. Jahrhunderts entstanden (Chroust 1911, Jones 1971 ). Die Initialen von Präfation und Kanon stehen grundsätzlich in der Tradition der im nördlichen Frankreich und südlichen Belgien beheimateten franko-sächsischen Schule (vgl. Dom Hs. 14, Kat.Nr.74), haben in ihrer sehr linearen Struktur aber keine direkten Parallelen. In der Einbeziehung vegetabiler Motive stellen sie eine Vorstufe zu Latinus 9433 (Paris, Bibl. Nat.) dar, der um 900 in Echternach entstand (vgl. Nordenfalk, in: Acta Archaeologica 1931). Die Litanei (181v-182r) kann dagegen zeitlich genau eingegrenzt und mit Köln verbunden werden. Gebete für Papst Formosus (891-896), König Arnulf (896 zum Kaiser gekrönt) und Erzbischof Hermann I. von Köln (889/890-924) ermöglichen eine Datierung zwischen 891 und 896, während Bitten für Klerus und Volk von St. Peter den Kölner Dom als Ort des Gebrauchs festlegen (vgl. auch Dom Hs. 88). Ab Folio 138 sind neben den Totenmessen die Namen Lebender und Verstorbener nachgetragen, die z.T. im Umkreis Erzbischof Hermanns z.B. als Zeugen in Urkunden nachgewiesen werden können (Bergmann 1964). Wenn auch die Entstehung des eigentlichen Sakramentars in Köln nicht zu belegen ist, so ist doch die wenig spätere Verwendung an der dortigen Bischofskirche durch die Nachträge gesichert.

Überblickbeschreibung aus: Glaube und Wissen im Mittelalter. Katalogbuch zur Ausstellung, München 1998, S. 392-393 (Andreas Odenthal/Ulrike Surmann)

Impressum
Herausgeber
Erzbischöfliche Diözesan- und Dombibliothek Köln
Redaktion
Im Rahmen des DFG-Projekts CEEC bearbeitet von Patrick Sahle; Torsten Schaßan (2000-2004)
 
Bearbeitung im Rahmen des Projekts Migration der CEEC-Altdaten von Marcus Stark; Siegfried Schmidt; Harald Horst; Stefan Spengler; Patrick Dinger; Torsten Schaßan (2017-2019)
Ort
Köln
Datum
2018
URN
urn:nbn:de:hbz:kn28-3-637
PURL
https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hbz:kn28-3-637
Lizenzangaben

Die Bilder sind unter der Lizenz CC BY-NC 4.0 veröffentlicht

Diese Beschreibung und alle Metadaten sind unter der Lizenz CC BY-NC-ND 4.0 veröffentlicht

Klassifikation