Softwareüberlassung als Sachkauf : Konsequenzen aus dem Urteil des BGH vom 4. November 1987

Mit dem BGH-Urteil vom 4.11.1987 wurde die Annahme, dass der Softwareüberlassungsvertrag als Kaufvertrag einzuordnen sei, bestätigt. Statt der bislang vertretenen Trennung von körperlichem Träger und geistigem Inhalt sind Programm und Datenträger nunmehr als untrennbare Einheit anzusehen. Damit ist...

Verfasser: Hoeren, Thomas
FB/Einrichtung:FB 03: Rechtswissenschaftliche Fakultät
Dokumenttypen:Artikel
Medientypen:Text
Erscheinungsdatum:1988
Publikation in MIAMI:09.11.2003
Datum der letzten Änderung:17.07.2014
Angaben zur Ausgabe:[Electronic ed.]
Quelle:Recht der Datenverarbeitung (1988) 3, 115-120
Schlagwörter:Softwareüberlassung; EDV-Recht; Urheberrecht; Softwarevertrag; Lizenzvertrag
Fachgebiet (DDC):340: Recht
Lizenz:InC 1.0
Sprache:Deutsch
Format:PDF-Dokument
ISSN:0178-8930
URN:urn:nbn:de:hbz:6-85659541221
Permalink:https://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:hbz:6-85659541221
Onlinezugriff:006_softwareueberlassung.pdf

Mit dem BGH-Urteil vom 4.11.1987 wurde die Annahme, dass der Softwareüberlassungsvertrag als Kaufvertrag einzuordnen sei, bestätigt. Statt der bislang vertretenen Trennung von körperlichem Träger und geistigem Inhalt sind Programm und Datenträger nunmehr als untrennbare Einheit anzusehen. Damit ist jedoch eine Lawine an Konsequenzen für verschiedenste Rechtsbereiche losgetreten. Aufgezeigt werden die Auswirkungen auf das Urheber-, AGB- und Handelsrecht sowie auf die Produkthaftung, Internationales Kaufrecht, Konkurs- und Steuerrecht.