Urheberrechtliche Fragen rund um den Rosenmontagszug

Der Kölner Rosenmontagszug – ein deutsches Ritual, ein Heiligtum organisierter Freude: jetzt droht ihm Ungemach. Seit dem zweiten Weltkrieg wird der „Zoch“ von Kameras des WDR begeleitet. 1995 stand erstmals der Privatsender RTL auf der Matte, um die Senderecht zu erwerben. Nachdem die Führungsspitz...

Übersetzter Titel:Copyright problems of carneval celebrations
Verfasser: Hoeren, Thomas
FB/Einrichtung:FB 03: Rechtswissenschaftliche Fakultät
Dokumenttypen:Artikel
Medientypen:Text
Erscheinungsdatum:1997
Publikation in MIAMI:19.11.2003
Datum der letzten Änderung:09.10.2014
Angaben zur Ausgabe:[Electronic ed.]
Quelle:Neue Juristische Wochenschrift 50 (1997) 6, 376 - 378
Schlagwörter:Urheberrecht; Rosenmontag; Senderechte; Liveübertragung; RTL; WDR
Fachgebiet (DDC):340: Recht
Lizenz:InC 1.0
Sprache:Deutsch
Format:PDF-Dokument
ISSN:0341-1915
URN:urn:nbn:de:hbz:6-85659540288
Permalink:https://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:hbz:6-85659540288
Onlinezugriff:118_urheberrechtliche.pdf

Der Kölner Rosenmontagszug – ein deutsches Ritual, ein Heiligtum organisierter Freude: jetzt droht ihm Ungemach. Seit dem zweiten Weltkrieg wird der „Zoch“ von Kameras des WDR begeleitet. 1995 stand erstmals der Privatsender RTL auf der Matte, um die Senderecht zu erwerben. Nachdem die Führungsspitze des Kölner Karnevals abgelehnt hatte, drohte RTL damit, den Zug in voller Länge ohne Zahlung eines Entgelts übertragen zu wollen. Für 1997 steht ein heißer und tierisch ernster „Karnevalsübertragungskrieg“ bevor. Darf RTL dann zum Mittel der kostenlosen Liveübertragung greifen?