Gehörlose im Zivilrecht : Plädoyer für eine Abschaffung von § 828 Abs. 2 S. 2 BGB

Nach § 828 Abs. 2 Satz 2 BGB stehen Gehörlose auf einer Stufe mit Minderjährigen. Diese Gleichsetzung, die auf bestimmten historischen Fehlurteilen beruht, bedarf dringend einer Revision. In diesem Beitrag werden die historischen Wurzeln der Regelung offengelegt und dem aktuellen Stand der Gehörlose...

Verfasser: Hoeren, Thomas
FB/Einrichtung:FB 03: Rechtswissenschaftliche Fakultät
Dokumenttypen:Artikel
Medientypen:Text
Erscheinungsdatum:1999
Publikation in MIAMI:25.11.2003
Datum der letzten Änderung:16.10.2014
Angaben zur Ausgabe:[Electronic ed.]
Quelle:Juristenzeitung 94 (1999) 13, 653 - 655
Schlagwörter:Gehörlose; § 828 BGB; Deliktsfähigkeit; Deliktsrecht; taubstumm
Fachgebiet (DDC):340: Recht
Lizenz:InC 1.0
Sprache:Deutsch
Format:PDF-Dokument
ISSN:0022-6882
URN:urn:nbn:de:hbz:6-85659527730
Permalink:https://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:hbz:6-85659527730
Onlinezugriff:154_gehoerlose.pdf

Nach § 828 Abs. 2 Satz 2 BGB stehen Gehörlose auf einer Stufe mit Minderjährigen. Diese Gleichsetzung, die auf bestimmten historischen Fehlurteilen beruht, bedarf dringend einer Revision. In diesem Beitrag werden die historischen Wurzeln der Regelung offengelegt und dem aktuellen Stand der Gehörlosenforschung gegenübergestellt. Es zeigt sich dabei, dass § 828 Abs. 2 Satz 2 BGB nicht mehr zeitgemäß und daher aufzuheben ist.