Gehörlose im Zivilrecht : Plädoyer für eine Abschaffung von § 828 Abs. 2 S. 2 BGB
Nach § 828 Abs. 2 Satz 2 BGB stehen Gehörlose auf einer Stufe mit Minderjährigen. Diese Gleichsetzung, die auf bestimmten historischen Fehlurteilen beruht, bedarf dringend einer Revision. In diesem Beitrag werden die historischen Wurzeln der Regelung offengelegt und dem aktuellen Stand der Gehörlose...
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FB/Einrichtung: | FB 03: Rechtswissenschaftliche Fakultät |
Dokumenttypen: | Artikel |
Medientypen: | Text |
Erscheinungsdatum: | 1999 |
Publikation in MIAMI: | 25.11.2003 |
Datum der letzten Änderung: | 16.10.2014 |
Angaben zur Ausgabe: | [Electronic ed.] |
Quelle: | Juristenzeitung 94 (1999) 13, 653 - 655 |
Schlagwörter: | Gehörlose; § 828 BGB; Deliktsfähigkeit; Deliktsrecht; taubstumm |
Fachgebiet (DDC): | 340: Recht |
Lizenz: | InC 1.0 |
Sprache: | Deutsch |
Format: | PDF-Dokument |
ISSN: | 0022-6882 |
URN: | urn:nbn:de:hbz:6-85659527730 |
Permalink: | https://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:hbz:6-85659527730 |
Onlinezugriff: | 154_gehoerlose.pdf |
Nach § 828 Abs. 2 Satz 2 BGB stehen Gehörlose auf einer Stufe mit Minderjährigen. Diese Gleichsetzung, die auf bestimmten historischen Fehlurteilen beruht, bedarf dringend einer Revision. In diesem Beitrag werden die historischen Wurzeln der Regelung offengelegt und dem aktuellen Stand der Gehörlosenforschung gegenübergestellt. Es zeigt sich dabei, dass § 828 Abs. 2 Satz 2 BGB nicht mehr zeitgemäß und daher aufzuheben ist.