Bankrottstrafrechtliche Organ- und Vertreterhaftung : Folgen und Chancen der Aufgabe der Interessentheorie beim Bankrott
Unternehmensinsolvenzen ohne begleitende Strafverfahren sind eine Rarität. Derartige Verfahren endeten in der Vergangenheit allerdings selten mit Verurteilungen wegen Bankrotts. Grund hierfür war eine jahrzehntelange Rechtspraxis des BGH: Die Anwendung der zu § 14 StGB vertretenen Interessenstheorie...
Verfasser: | |
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Weitere Beteiligte: | |
FB/Einrichtung: | FB 03: Rechtswissenschaftliche Fakultät |
Dokumenttypen: | Dissertation/Habilitation |
Medientypen: | Text |
Erscheinungsdatum: | 2016 |
Publikation in MIAMI: | 23.08.2016 |
Datum der letzten Änderung: | 23.08.2016 |
Reihe: | Wissenschaftliche Schriften der Universität Münster / Reihe III, Bd. 17 |
Verlag/Hrsg.: |
Monsenstein und Vannerdat
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Angaben zur Ausgabe: | [Electronic ed.] |
Schlagwörter: | Bankrott; Strafrechtliche Organ- und Vertreterhaftung; Interessentheorie; Insolvenzstrafrecht; Zurechnungszusammenhang; Handeln für einen anderen |
Fachgebiet (DDC): | 340: Recht |
Lizenz: | CC BY-NC-ND 3.0 DE |
Sprache: | Deutsch |
Anmerkungen: | Auch im Buchhandel erhältlich: Bankrottstrafrechtliche Organ- und Vertreterhaftung : Folgen und Chancen der Aufgabe der Interessentheorie beim Bankrott / Richard Hennecke. – Münster : Monsenstein und Vannerdat, 2016. – VI, 253 S. (Wissenschaftliche Schriften der WWU Münster : Reihe III ; Bd. 17), ISBN 978-3-8405-0144-9, Preis: 17,90 EUR |
Format: | PDF-Dokument |
ISBN: | 978-3-8405-0144-9 |
URN: | urn:nbn:de:hbz:6-75259512948 |
Permalink: | https://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:hbz:6-75259512948 |
Onlinezugriff: | diss_hennecke_buchblock.pdf |
Unternehmensinsolvenzen ohne begleitende Strafverfahren sind eine Rarität. Derartige Verfahren endeten in der Vergangenheit allerdings selten mit Verurteilungen wegen Bankrotts. Grund hierfür war eine jahrzehntelange Rechtspraxis des BGH: Die Anwendung der zu § 14 StGB vertretenen Interessenstheorie führte im Hinblick auf den Bankrotttatbestand des § 283 StGB zu einem erheblichen Anwendungsdefizit. Mit Beschluss vom 15.05.2012 hat der BGH die Interessentheorie ausdrücklich aufgegeben. Im Rahmen dieser Arbeit wird die Auswirkung dieser Rechtsprechungsänderung auf die bankrottstrafrechtliche Organ- und Vertreterhaftung untersucht. Neben den Besonderheiten der Auslegung von § 14 StGB im Zusammenspiel mit dem Sonderdelikt des § 283 StGB wird dabei ein besonderes Augenmerk auf den Rechtsgrund und die Bedeutung der strafrechtlichen Organ- und Vertreterhaftung im System des deutschen Wirtschaftsstrafrechts gelegt, wobei insbesondere die zivilrechtlichen Vorgaben der Organ- und Vertreterhaftung beleuchtet werden.