Abnahme und Ablieferung von DV-Anlagen

Im Anschluss an den Beitrag über die Abnahme technischer Anlagen in CR 1991, 1-6 soll eine Auswahl der Rechtsprechung zur Abnahme und Ablieferung von DV-Anlagen untersucht werden. Dabei wird die Tendenz erkennbar, den Zeitpunkt der Abnehme gem. § 640 BGB als Auslöser der Zahlungspflicht und Verjähru...

Vorheriger Titel:Abnahme und Ablieferung von DV-Anlagen
Verfasser: Hoeren, Thomas
Feuerborn, Andreas
FB/Einrichtung:FB 03: Rechtswissenschaftliche Fakultät
Dokumenttypen:Artikel
Medientypen:Text
Erscheinungsdatum:1991
Publikation in MIAMI:23.11.2016
Datum der letzten Änderung:23.11.2016
Angaben zur Ausgabe:[Electronic ed.]
Quelle:Computer und Recht 7 (1991) 9, 513-519
Schlagwörter:Gewährleistung; Verjährung; Computerrecht; technische Anlagen; AGB
Fachgebiet (DDC):340: Recht
Lizenz:InC 1.0
Sprache:Deutsch
Format:PDF-Dokument
URN:urn:nbn:de:hbz:6-44209625432
Permalink:https://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:hbz:6-44209625432
Onlinezugriff:hoeren_1991_abnahme.pdf

Im Anschluss an den Beitrag über die Abnahme technischer Anlagen in CR 1991, 1-6 soll eine Auswahl der Rechtsprechung zur Abnahme und Ablieferung von DV-Anlagen untersucht werden. Dabei wird die Tendenz erkennbar, den Zeitpunkt der Abnehme gem. § 640 BGB als Auslöser der Zahlungspflicht und Verjährungsbeginn der Gewährleistungsrechte möglichst weit hinauszuschieben. Bedenklich erscheint diese Ausdehnung des Schutzes dort, wo die für die werkvertragliche Abnahme entwickelten Kriterien auf die kaufrechtliche Ablieferung übertragen werden, auf die sie wegen der andersartigen Ausgestaltung des Kaufvertrages jedoch nicht passen. Auch bei der vertraglichen Ausgestaltung des Abnahmeverfahrens ist auf §§ 10 Nr. 1 und 5 AGBG und die hierzu von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze Rücksicht zu nehmen, wie anhand einer Auswahl von Vertragsmustern gezeigt werden soll.