Die „Schwere der Schuld“ in § 153a StPO : Zugleich ein Vorschlag zur Parallelisierung mit § 59 StGB de lege ferenda

Zur Bewältigung des täglichen Arbeitsanfalls ist die Justiz darauf angewiesen, Verfahren aus Opportunitätserwägungen heraus beenden zu können. Eine der wichtigsten die Staatsanwaltschaften und Gerichte hierzu ermächtigenden Vorschriften ist § 153a StPO, der die vorläufige Einstellung gegen Auflagen...

Verfasser: Kluth, Christopher
Weitere Beteiligte: Heghmanns, Michael (Gutachter)
FB/Einrichtung:FB 03: Rechtswissenschaftliche Fakultät
Dokumenttypen:Dissertation/Habilitation
Medientypen:Text
Erscheinungsdatum:2016
Publikation in MIAMI:27.06.2016
Datum der letzten Änderung:27.06.2016
Reihe:Wissenschaftliche Schriften der Universität Münster / Reihe III, Bd. 16
Verlag/Hrsg.: Monsenstein und Vannerdat
Angaben zur Ausgabe:[Electronic ed.]
Schlagwörter:Schuld; Schwere der Schuld; § 153a StPO; Auflageneinstellung; Einstellung gegen Auflagen; § 59 StGB
Fachgebiet (DDC):340: Recht
Lizenz:CC BY-ND 3.0 DE
Sprache:Deutsch
Anmerkungen:Auch im Buchhandel erhältlich: Die „Schwere der Schuld“ in § 153a StPO : Zugleich ein Vorschlag zur Parallelisierung mit § 59 StGB de lege ferenda / Christopher Kluth. – Münster : Monsenstein und Vannerdat, 2016. – X, 252 S. (Wissenschaftliche Schriften der WWU Münster : Reihe III ; Bd. 16), ISBN 978-3-8405-0143-2, Preis: 17,90 EUR
Format:PDF-Dokument
ISBN:978-3-8405-0143-2
URN:urn:nbn:de:hbz:6-35299553950
Permalink:https://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:hbz:6-35299553950
Onlinezugriff:diss_kluth_buchblock.pdf

Zur Bewältigung des täglichen Arbeitsanfalls ist die Justiz darauf angewiesen, Verfahren aus Opportunitätserwägungen heraus beenden zu können. Eine der wichtigsten die Staatsanwaltschaften und Gerichte hierzu ermächtigenden Vorschriften ist § 153a StPO, der die vorläufige Einstellung gegen Auflagen oder Weisungen erlaubt, wenn diese geeignet sind, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen, und die Schwere der Schuld nicht entgegensteht. Trotz seiner praktischen Relevanz ist der Inhalt der Tatbestandsmerkmale bislang nicht hinreichend geklärt. Diese Arbeit unternimmt den Versuch, den Begriff der „Schwere der Schuld“ zu bestimmen. In diesem Zusammenhang wird auch erörtert, wann eine Auflage oder Weisung geeignet ist, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen. Schließlich wird ein Reformvorschlag ausgearbeitet, der darauf abzielt, die prozessrechtliche Einstellung an die materiell-rechtliche Verwarnung mit Strafvorbehalt anzupassen.