Die Öffnungsklauseln der Datenschutzgrundverordnung : Ein Beitrag zur Europäischen Handlungsformenlehre

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat eine europarechtliche Rechtsfigur in den Fokus gerückt, die bereits in anderen Sekundärrechtsakten genutzt wurde, nunmehr aber eine bisher unbekannte Bedeutung gewinnt: Öffnungsklauseln zu Gunsten normativer Regelungen im nationalen Recht. Die Arbeit von M...

Verfasser: Müller, Marian
Weitere Beteiligte: Sydow, Gernot (Gutachter)
Dokumenttypen:Dissertation/Habilitation
Medientypen:Text
Erscheinungsdatum:2018
Publikation in MIAMI:07.03.2019
Datum der letzten Änderung:19.07.2019
Reihe:Wissenschaftliche Schriften der Universität Münster / Reihe III, Bd. 33
Verlag/Hrsg.: readbox unipress in der readbox publishing GmbH
Angaben zur Ausgabe:[Electronic ed.]
Schlagwörter:Datenschutzgrundverordnung; DSGVO; Datenschutz; Grundverordnung; Handlungsform; Öffnungsklausel; BDSG
Fachgebiet (DDC):340: Recht
Lizenz:CC BY-SA 4.0
Sprache:Deutsch
Anmerkungen:Auch im Buchhandel erhältlich: Die Öffnungsklauseln der Datenschutzgrundverordnung : Ein Beitrag zur Europäischen Handlungsformenlehre / Marian Müller. – Münster : Readbox Unipress, 2018. – IX, 291 S. (Wissenschaftliche Schriften der WWU Münster : Reihe III ; Bd. 33), ISBN 978-3-8405-0189-0, Preis: 24,50 EUR
Format:PDF-Dokument
ISBN:978-3-8405-0189-0
URN:urn:nbn:de:hbz:6-07149480733
Permalink:https://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:hbz:6-07149480733
Onlinezugriff:diss_mueller_buchblock.pdf

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat eine europarechtliche Rechtsfigur in den Fokus gerückt, die bereits in anderen Sekundärrechtsakten genutzt wurde, nunmehr aber eine bisher unbekannte Bedeutung gewinnt: Öffnungsklauseln zu Gunsten normativer Regelungen im nationalen Recht. Die Arbeit von Marian Müller ist einerseits eine datenschutzrechtliche Untersuchung, die das Verständnis der Öffnungsklauseln der DSGVO und ihrer Umsetzung in nationales Datenschutzrecht durch das BDSG n.F. klärt. Andererseits widmet sich die Arbeit den Fragen nach der Qualifizierung der DSGVO als „Grundverordnung“ und ihrer Einordnung in den Handlungsformenkatalog des Art. 288 AEUV sowie dem rechtsdogmatischen Verständnis von Öffnungsklauseln. Mit einem systembildenden Anspruch geht sie dabei über das Datenschutzrecht hinaus, nutzt dieses Rechtsgebiet als Referenzgebiet und leistet einen Beitrag zur Handlungsformenlehre des Europarechts und zur Klärung seines Verhältnisses zum nationalen Recht.