Die Kapitalflussrechnung im Übergang von DRS 2 zu DRS 21 : empirische Befunde zum Wechselverhalten

Die Dissertation setzt sich mit dem Wechsel des deutschen Rechnungslegungsstandards zur Kapitalflussrechnung von DRS 2 zu DRS 21 auseinander. Die Erstanwendung des Standards sowie die mit der Umsetzung seitens der Unternehmen auftretenden Merkmale stehen dabei im Fokus der Forschungsarbeit. Konkret...

Verfasser: Pramann, Jan-André
Weitere Beteiligte: Leker, Jens (Gutachter)
FB/Einrichtung:FB 12: Chemie und Pharmazie
Dokumenttypen:Dissertation/Habilitation
Medientypen:Text
Erscheinungsdatum:2018
Publikation in MIAMI:04.01.2019
Datum der letzten Änderung:04.01.2019
Angaben zur Ausgabe:[Electronic ed.]
Schlagwörter:Kapitalflussrechnung; DRS 2; DRS 21; Mindestgliederungsschema; Wechselverhalten; Anwendermerkmale
Fachgebiet (DDC):330: Wirtschaft
Lizenz:InC 1.0
Sprache:Deutsch
Format:PDF-Dokument
URN:urn:nbn:de:hbz:6-06139630421
Permalink:https://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:hbz:6-06139630421
Onlinezugriff:diss_pramann.pdf

Die Dissertation setzt sich mit dem Wechsel des deutschen Rechnungslegungsstandards zur Kapitalflussrechnung von DRS 2 zu DRS 21 auseinander. Die Erstanwendung des Standards sowie die mit der Umsetzung seitens der Unternehmen auftretenden Merkmale stehen dabei im Fokus der Forschungsarbeit. Konkret wird auf die unterschiedungsspezifischen Merkmale beider Standards eingegangen, die in der Folge anhand von erhobenen Kapitalflussrechnungen untersucht werden. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt, neben der Herausstellung umsetzungsgetriebener und anwendungsgegebener Unterschiede beider Standards, auch auf der Differenzierung von proaktiven und reaktiven Anwendern. Erstere zeichnen sich durch vielfältige Abweichungen vom Mindestgliederungsschema der Kapitalflussrechnung nach DRS aus. Hierzu zählen Angaben in der Kapitalflussrechnung, die das Mindestgliederungsschema überschreiten sowie Positionen, die ursächlich einem anderen Bereich innerhalb des Rechenwerks zuzuordnen sind. Letztere Anwender halten hingegen die Mindestvorgaben des DRS 2 und des DRS 21 ein.