Das Verbot langfristiger Lieferverträge im deutschen Erdgasmarkt : die wettbewerbliche Bedeutung der Vertragsaufhebung vor dem Hintergrund eines zweivertraglichen Netzzugangssystems (Entry/Exit-System)

2005 erlies das Bundeskartellamt ein Verbot für langfristige Erdgaslieferverträge zwischen Importunternehmen und nachgelagerten Versorgungsunternehmen in der Hoffnung, dadurch mehr Kunden für neue Gasanbieter freizustellen und so den Wettbewerb nachhaltig zu fördern. Die Arbeit hinterfragt die wettb...

Verfasser: Wittinghofer, Joachim
Weitere Beteiligte: Ströbele, Wolfgang (Gutachter)
FB/Einrichtung:FB 04: Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
Dokumenttypen:Dissertation/Habilitation
Medientypen:Text
Erscheinungsdatum:2008
Publikation in MIAMI:02.02.2009
Datum der letzten Änderung:22.04.2016
Angaben zur Ausgabe:[Electronic ed.]
Schlagwörter:Bundeskartellamt; Erdgas; Erdgasliefervertrag; Portfolioeffekt; Durchmischungseffekt; Wettbewerb; Gasnetzzugangsmodell
Fachgebiet (DDC):330: Wirtschaft
Lizenz:InC 1.0
Sprache:Deutsch
Format:PDF-Dokument
URN:urn:nbn:de:hbz:6-02569583345
Permalink:https://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:hbz:6-02569583345
Onlinezugriff:diss_wittinghofer.pdf

2005 erlies das Bundeskartellamt ein Verbot für langfristige Erdgaslieferverträge zwischen Importunternehmen und nachgelagerten Versorgungsunternehmen in der Hoffnung, dadurch mehr Kunden für neue Gasanbieter freizustellen und so den Wettbewerb nachhaltig zu fördern. Die Arbeit hinterfragt die wettbewerbliche Wirkung des Vertragsverbots vor dem Hintergrund des aktuellen Erdgasnetzzugangssystems. Es wird herausgestellt, dass ein inhärenter Monopoleffekt dem etablierten Versorger erlaubt, seine durchschnittlichen Transportkosten unter die Transportkosten der Konkurrenz zu senken. Auf diese Weise kann er - entgegen den Erwartungen des Kartellamts - Marktneulinge vom Marktzutritt abhalten und sein bestehendes Kundenportfolio langfristig auch ohne entsprechende Verträge an sich binden. Diese Schlussfolgerungen werden durch die Entwicklungen im Erdgasmarkt in den vergangenen ca. zwei Jahren bestätigt.