Bielefeld, Susanne Antonia: Rechtsmedizinische Begutachtung von Behandlungsfehlervorwürfen bei Exitus in tabula : eine multizentrische Analyse. - Bonn, 2008. - Dissertation, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn.
Online-Ausgabe in bonndoc: https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hbz:5M-14651
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Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit Fällen eines Exitus in tabula, in deren Rahmen es zu Behandlungsfehlervorwürfen gekommen ist, und mit der Darstellung spezieller medizinrechtlicher Fragestellungen hinsichtlich der Möglichkeiten zur Klärung einer solchen Situation.
Grundlage dieser Auswertung sind 101358 Sektionsfälle von insgesamt 17 rechtsmedizinischen Instituten Deutschlands aus den Jahren 1990 bis einschließlich 2000. Von denen wurden 247 (0,24%) aufgrund eines Exitus in tabula mit einem nachfolgenden Behandlungsfehlervorwurf gemäß den §§ 87 ff StPO obduziert. Für die genauere Analyse standen in den Archiven der teilnehmenden Institute die Obduktionsprotokolle mit ihren vorläufigen Gutachten zur Verfügung. Darüber hinaus existierten teilweise histologische, toxikologische, neuropathologische und klinische Fachgutachten sowie abschließende rechtsmedizinische Gutachten als Zusammenhangsgutachten.
Es erfolgt eine statistische Analyse aller Fälle eines Exitus in tabula u. a. in Bezug auf geographische und demographische Daten. Ebenso wird auf die beteiligten Personen und die Abwicklung eines solchen Geschehens eingegangen. Ein weiterer Teil befasst sich auch mit der detailierten Auswertung der Fälle in den verschiedenen Fachgebieten. Insgesamt konnte in 74,1% der Fälle ein iatrogener Fehler nach Begutachtung ausgeschlossen werden. Lediglich 3,6% der Behandlungsfehlervorwürfe wurden bejaht, wobei hierbei besonders die Fachbereiche Anästhesiologie und Gynäkologie betroffen waren. Dabei mussten in nur 2,8% sowohl der Fehler als auch dessen Kausalität für den Tod bestätigt werden, während in den übrigen 0,8% zwar ein Fehler nachzuweisen war, dessen Zusammenhang mit dem Todesgeschehen jedoch nur fraglich oder zu verneinen war.
Bei der Aufklärung eines Exitus in tabula ist zunächst das korrekte Verhalten des Arztes den Angehörigen gegenüber wichtig. Sofern es zu einer Auseinandersetzung kommt, bestehen die Möglichkeiten einer gerichtlichen oder außergerichtlichen Klärung der Situation: Im Rahmen einer gerichtlichen Auseinandersetzung sind Haftungsansprüche aus dem Vertrags- und Deliktrecht als Bestandteile des Zivilrechts vom geschädigten Patienten durchzusetzen. Die Bestrafung des für schuldig befundenen Arztes erfolgt nach dem Strafrecht. Die Beweislast besteht in der Regel auf Seiten des Patienten und der Staatsanwaltschaft. Für eine außergerichtliche Streitschlichtung erstellen auf Antrag entweder die Gutachterkommissionen bzw. Schlichtungsstellen der Landesärztekammern oder der Medizinische Dienst der Krankenversicherungen (MDK) der einzelnen Länder ein Gutachten bzgl. des Vorliegens des vorgeworfenen Behandlungsfehlers. Dieses kann anschließend bei der Ärztehaftpflichtversicherung des beschuldigten Arztes oder bei der Einreichung einer Zivilklage zur Durchsetzung der Interessen des Patienten eingesetzt werden.
Ein wesentlicher Gesichtspunkt bei der Aufklärung von medizinischen Zwischenfällen ist neben der Durchsetzung der Rechte des Patienten aber auch die Qualitätssicherung in der Medizin. Fehler müssen erfasst und ihre Ursachen ermittelt werden, so dass bei einer anschließenden systematischen Auswertung evtl. bestehende Mängel erkannt und diese in Zukunft vermieden werden können. Eine andere Form der Qualitätssicherung ist die Schaffung von Leitlinien.

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