Hansen, Melanie Christina: Beweiswert rechtsmedizinischer Begutachtungskriterien zur Feststellung der medikamentenbedingten relativen Fahrunsicherheit. - Bonn, 2006. - Dissertation, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn.
Online-Ausgabe in bonndoc: https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hbz:5M-08024
@phdthesis{handle:20.500.11811/2423,
urn: https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hbz:5M-08024,
author = {{Melanie Christina Hansen}},
title = {Beweiswert rechtsmedizinischer Begutachtungskriterien zur Feststellung der medikamentenbedingten relativen Fahrunsicherheit},
school = {Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn},
year = 2006,
note = {In dieser retrospektiven Analyse rechtsmedizinischer Gutachten und staatsanwaltschaftlicher Ermittlungsakten wurden die Fragen verfolgt, welche medikamentösen Substanzklassen häufig im Zusammenhang mit einer medikamentenbedingten Fahruntüchtigkeit toxikologisch nachgewiesen werden und ob deren pharmakologische Wirkungen mit ärztlich und polizeilich dokumentierten Ausfallerscheinungen korrelieren. Weiterhin wurde der Beweiswert dieser psychophysischen Beeinträchtigungen für die Feststellung einer Fahruntüchtigkeit, sowie der Stellenwert der rechtsmedizinischen Gutachten für die rechtliche Wertung untersucht.
Dazu wurden retrospektiv Gutachten des Institutes für Rechtsmedizin in Bonn, in denen ausschließlich Medikamente toxikologisch nachgewiesen werden konnten, und die dazu gehörigen staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsunterlagen der Jahre 2000 bis 2004 ausgewertet. Diese Daten (Alter, Geschlecht, Medikamente, ärztliche und polizeiliche Befunde) wurden in einer analog programmierten Access-Datenbank erfasst.
Die Substanzklassen der Tranquilizer, Analgetika, Antidepressiva und Sedativa bzw. Hypnotika wurden am häufigsten toxikologisch nachgewiesen. Tranquilizer nehmen bei beiden Geschlechtern den Spitzenplatz ein, während an zweiter Stelle bei den Frauen Antidepressiva und bei den Männern Analgetika folgen.
Die ärztlich und polizeilich dokumentierten Ausfallerscheinungen unter der Wirkung von Medikamenten gaben Aufschluss darüber, dass bei gewissenhafter Durchführung der in Deutschland verwendeten Untersuchungsprotokolle zumindest der Verdacht auf einen Medikamenteneinfluss geweckt oder bestätigt werden kann. Die bisher verwendeten Selektionskriterien dieser Protokolle entsprechen den Erwartungen an einen geeigneten Test, aber die gewissenhafte und vollständige Ausführung und Dokumentation erscheint verbesserungswürdig.
Die rechtsmedizinischen Gutachten wurden in einem überragenden Teil der Ermittlungsverfahren in die abschließende rechtliche Wertung integriert und tragen inhaltlich die rechtliche Begründung. Der gutachtliche Beweiswert und der Stellenwert bei der Urteilsfindung sind somit als sehr hoch einzuschätzen.},

url = {https://hdl.handle.net/20.500.11811/2423}
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