Schreier, Ute Maria: Mehrbedarf bei leitliniengerechter Arzneimitteltherapie im ambulanten Sektor der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland am Beispiel von fünf ausgewählten Krankheitsbildern. - Bonn, 2005. - Dissertation, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn.
Online-Ausgabe in bonndoc: https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hbz:5M-06328
@phdthesis{handle:20.500.11811/2226,
urn: https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hbz:5M-06328,
author = {{Ute Maria Schreier}},
title = {Mehrbedarf bei leitliniengerechter Arzneimitteltherapie im ambulanten Sektor der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland am Beispiel von fünf ausgewählten Krankheitsbildern},
school = {Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn},
year = 2005,
note = {Begrenzte Mittel im deutschen Gesundheitswesen erfordern ein wirtschaftliches Verordnungsverhalten. In der vorliegenden Studie wurden die aus einer leitliniengerechten Arzneimitteltherapie resultierenden Kosten aus Sicht der gesetzlichen Krankenversicherung berechnet und mit den Ausgaben des Vorjahres verglichen.
In einem Priorisierungsprozess wurden fünf Krankheitsbilder ermittelt: Durch die Modellierung wurden die Kosten konservativer und innovativer Szenarien berechnet.
Der Mehrbedarf für die Behandlung des Tumorschmerzes mit stark wirksamen Opioiden (WHO Stufe III) wurde je nach Gewichtung der einzelnen Wirkstoffe auf zwischen 116,1 und 286,8 Mio. € quantifiziert. Die Kosten der Koanalgetika und Adjuvantien betragen 47,9 Mio. €.
Bei Beibehaltung des derzeitigen Verhältnisses von klassischen zu atypischen Neuroleptika bei der Behandlung der Schizophrenie ließen sich die Ausgaben um 18,9 Mio. € verringern, falls alle Einsparpotentiale realisiert werden könnten. Da internationale Leitlinien inzwischen Atypika bei Ersteinstellung einer Schizophrenie präferieren, ist jedoch mit einer stärkeren Gewichtung von atypischen Neuroleptika in Zukunft zu rechnen. Bei einem Anteil von 90% Atypika entstehen auf dem Preisniveau von 2004 zusätzliche Kosten in Höhe von 124,4 Mio. €.
In der Diagnostik und Therapie der Depression bestehen erhebliche Defizite. Die Unterversorgung dieser Erkrankung im GKV-Arzneimittel-Sektor lässt sich auf mindestens 1.076,2 Mio. € quantifizieren. Somit können auch bei einer konservativen Beurteilung von Antidepressiva 2/3 der Patienten mit den derzeitigen Ausgaben nicht mit einem entsprechenden Arzneimittel versorgt werden. Bei einer Gewichtung moderner Antidepressiva von 80% steigt der Mehrbedarf auf 1.500,3 Mio. €.
Im Disease Management Programm der KHK ist eine leitliniengerechte Therapie obligat. Sollen alle KHK-Patienten von einer evidenzbasierten Therapie profitieren, beträgt der Mehrbedarf mindestens 704,5 Mio. €. Können nicht alle Einsparpotentiale realisiert werden, fallen bis zu 1.312,2 Mio. € an Mehrkosten an.
Seit 2003 ist die Laronidase zur Behandlung der Mukopolysaccharidose Typ I zugelassen. Sollen 20% der Patienten therapiert werden, entstehen Kosten in Höhe von 24,6 Mio. €.
Je nach gewähltem Szenario besteht zwischen Ausgaben und erforderlichen finanziellen Mitteln für eine leitliniengerechte Therapie der berechneten Krankheitsbilder ein Mehrbedarf von 1.902,5 bis zu 3.248,3 Mio. €.},

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