Konkretisierung der Anforderungen an die gemäß § 8a Absatz 1 BSIG umzusetzenden Maßnahmen : Hinweise zur Umsetzung der Kriterien des § 8a Absatz 1 BSIG für die Beurteilung der Informationssicherheit bei Betreibern Kritischer Infrastrukturen / Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik