Lehrmann, Florian: Amtsträger und Dienstherren vor dem Reichskammergericht : Entlassung als Prozessgegenstand im 18. Jahrhundert anhand süddeutscher Beispiele. - Bonn, 2020. - Dissertation, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn.
Online-Ausgabe in bonndoc: https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hbz:5-58359
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year = 2020,
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note = {In dieser Dissertation werden Prozesse am Reichskammergericht untersucht, die Amtsträger im 18. Jahrhundert gegen ihre reichsunmittelbaren Dienstherren führten. Dabei stützt sich die Untersuchung auf Beispiele aus dem süddeutschen Raum. Nach einem Überblick über diese Prozesse fokussiert sich die Studie auf diejenigen Verfahren, die sich um die Entlassung des Amtsträgers drehten. Dabei wird gefragt, wie diese Prozesse in die Entwicklung hin zum modernen Beamtentum eingeordnet werden können.
Dies geschieht auf zweierlei Weise. Zum einen werden konfliktanfällige Strukturen in den Blick genommen, die um 1800 verschwanden. So war eine wesentliche Grundlage das frühneuzeitliche Besoldungssystem, das durch Sporteln, fallweise erhobene Gebühren, geprägt war. Dass sie diese Gebühren erhöht oder vermehrt und damit die Untertanen geschädigt hätten, war ein häufiger Vorwurf von Dienstherren gegen lokale Amtsträger, die einen Großteil der Kläger ausmachten. Übrigens werden dabei unterschiedliche (pragmatischere und strengere) Betrachtungsweisen der Sportelerhebung deutlich. Auch das frühneuzeitliche Rechnungs- und Kassenwesen, das die Gelder des Amtsträgers und die des Dienstherrn nicht voneinander trennte, ist als eine Voraussetzung der Konflikte anzusehen.
Zum anderen werden die Argumentationen der Parteien und des Gerichts untersucht, die sich unter anderem um das Problem der willkürlichen Entlassung, die zentrale Frage des modernen Beamtenrechts, drehten. Die Diskussion um diese Frage führte Anfang des 19. Jahrhunderts faktisch zu einem weitreichenden Schutz des Staatsdieners vor Entlassung. Die Prozesspraxis am Reichskammergericht zeigt sich als eines der Felder, in denen das Problem der willkürlichen Entlassung in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts und um 1800 verhandelt wurde, wobei sie Impulse sowohl aussandte als auch empfing. So übte der Schriftsatz eines Klägers aus dem Jahr 1759, vermittelt durch eine Veröffentlichung des Assessors Johann Ulrich Freiherr von Cramer, einen nachhaltigen Einfluss auf die Debatte aus. Als Argumente dienten den Klägern, die gegen ihre willkürliche Entlassung vorgingen, unter anderem die Meinung der Rechtsgelehrten und die Folgen der Entlassung für ihren Lebensunterhalt und ihre Ehre. Daneben stellten sie aber auch verfassungsrechtliche Überlegungen an, welche die Grenzen der Befugnisse ihrer reichsunmittelbaren Dienstherren in der Reichsverfassung betonten. Diese hingegen betrachteten das freie Entlassungsrecht als Bestandteil ihrer Landeshoheit. Das Reichskammergericht lehnte von den 1780er Jahren an die willkürliche Entlassung meist ab, machte seit 1800 aber Ausnahmen davon, unter anderem für Minister. Über ihre Rezeption in einer Fachöffentlichkeit hatten die Prozesse Anteil an der Entwicklung hin zum modernen Beamtentum.},

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