Wulf, Tobias: Die Pfarrgemeinden der Stadt Köln : Entwicklung und Bedeutung vom Mittelalter bis in die Frühe Neuzeit. - Bonn, 2019. - Dissertation, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn.
Online-Ausgabe in bonndoc: https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hbz:5-55755
@phdthesis{handle:20.500.11811/8156,
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title = {Die Pfarrgemeinden der Stadt Köln : Entwicklung und Bedeutung vom Mittelalter bis in die Frühe Neuzeit},
school = {Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn},
year = 2019,
month = sep,

volume = 42,
note = {Seit ihrer Entstehung im frühen Mittelalter bilden die Kölner Pfarreien eine zentrale Bezugs- und Gliederungsebene des kommunalen Lebens. Bis zur Säkularisation handelte es sich um 19 Kirchspiele — eine für die Städte des Reichs nahezu singuläre Anzahl. Die vorliegende Arbeit untersucht die Ausprägung dieses parzellierten ‚Systems' im Mittelalter und seine Bedeutung für die Entwicklung von Gesellschaft und Verfassung der größten katholisch gebliebenen Reichsstadt im Zeitalter von Reformation und Konfessionalisierung. Entscheidende methodische Bedeutung haben dabei die personalen Verflechtungen der parochialen Handlungsträger auf allen Ebenen der Stadt.
Im Zentrum der Untersuchung steht die pfarrkirchliche Verwaltung, die in den Forschungen zu Köln bislang kaum Beachtung gefunden hat, zuletzt aber in einer großen Studie von Arnd Reitemeier für das Reich umfassend thematisiert wurde. Die entsprechenden Erkenntnisse werden im Anschluss an eine Einführung zur Entstehung der Pfarrgemeinden auf die Kölner Verhältnisse projiziert und ergänzen den überwiegend älteren Forschungsstand substanziell. Nicht zuletzt kann gezeigt werden, dass die Durchsetzung von Mitbestimmungsrechten bei der Pfarrerwahl bis 1237 keinesfalls den Kern der Etablierung laikaler Einflussformen darstellte, wie meist der Eindruck erweckt wird. Vielmehr kam es erst im Spätmittelalter zur Ausprägung der ‚Kirchenpflegschaft', als die Parochianen nach der Loslösung der Pfarrseelsorge von den Stiften/Abteien auf Basis ihrer (materiellen) Verantwortung (Stiftungswesen, Kirchenbau etc.) zunehmend nach systematischer Beteiligung verlangten.
Eine wichtige Rolle in diesem Prozess spielten die Amtleutegenossenschaften der sog. Sondergemeinden. Denn mit ihnen existierten in der Kölner Verfassung bereits lokale Korporationen, die räumlich und personell weitgehend mit den Pfarreien übereinstimmten. Sie wurden mithin als Vorläufer der Kirchmeisterei interpretiert. Allerdings kann im Unterschied zur gängigen Auffassung der Forschung herausarbeitet werden, dass bürgerliche und kirchliche Einteilung institutionell nie vollständig verschmolzen, ihre Wechselwirkung also nur mittelbar war. Damit ergibt sich nicht nur ein zentraler Unterschied zu Reitemeiers These einer Einordnung der Kirchenpflegschaft in die städtische Administration. Es wird auch der Blick frei auf den eigentlichen Formierungsprozess der pfarrkirchlichen Verwaltung im 14./15. Jahrhundert. Dabei werden bemerkenswerte personale und konstitutionelle Verbindungslinien zu den gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen dieses Zeitalters erkennbar, das maßgeblich durch die Revolution von 1396 geprägt war.
Auf Basis dieser Überlegungen wird die Entwicklung der Pfarreien bis zum Ende des Spätmittelalters dargestellt, die damals mit der Klärung des Verhältnisses zwischen weltlichen und geistlichen Leitungsgremien zu einem vorläufigen Abschluss gelangte. Gleichzeitig bildet die in den ersten beiden Kapiteln vorgenommene Verortung der Kirchspiele im städtischen Gesellschafts- und Verfassungsaufbau die Grundlage für den Hauptteil der Arbeit, in dem die Auswirkungen dieser Stellung im ausgehenden 15. und im 16. Jahrhundert untersucht werden. Zunächst stehen die sozialen, kommunalen und politischen Implikationen im Fokus. Nachbarschaft stellt sich dabei als eine parallele Erscheinung heraus, die zwar auch innerhalb der Institutionen der Pfarrgemeinden organisiert war, sogar als konstitutives Element begriffen werden kann, aber letztlich kleinräumiger und ggf. über die Pfarrgrenzen hinweg auftrat. Überdies erscheinen die Kölner Kirchspiele zu Beginn der Frühen Neuzeit auch als Bezugssystem einer sich ausdifferenzierenden obrigkeitlich delegierten Lokalverwaltung. Denn sie erwiesen sich nach dem Untergang der Sondergemeinden im 14. Jahrhundert als stabilste topographische Formation, während die Gaffeln als Träger der Verfassung seit dem Verbundbrief eine entsprechende Funktion aufgrund ihrer genossenschaftlichen Organisation nicht auszufüllen in der Lage waren. Eine direkte Übertragung von Kompetenzen oder Aufgaben durch den Stadtrat an die Gremien der kirchlichen Gemeinden erfolgte allerdings nicht. Und bevor sie überhaupt ganz ausgereift war, schwächte sich diese Entwicklung auch schon wieder ab. Denn ausgangs des 16. Jahrhunderts wurden nach dem Tridentinum die seelsorglichen Elemente der Pfarreien gestärkt und diese Tendenz durch die Bepfründung von zwölf Pfarrstellen mit Kanonikaten an Kölner Stiften unterstützt. Im Rahmen einer Wehrreform entstand 1583 zudem eine Stadtbezirksstruktur, die bis zum Ende der reichsstädtischen Zeit die kommunale Untergliederung bilden sollte.
Trotzdem ist es bemerkenswert, dass die Rheinmetropole ausgerechnet im Zeitalter von Reformation und beginnender Konfessionalisierung durch eine komplexe protokonstitutionelle Verschachtelung kommunaladministrativer und sozialtopographischer Elemente auf Basis des Pfarrsystems geprägt wurde. Dabei blieben die Kirchspiele aber immer und in allererster Linie Pfarrgemeinden — was nicht zuletzt den Kern ihrer Eigenständigkeit gegenüber der seit dem 15. Jahrhundert zunehmend erstarkenden Zentralgewalt des Rats ausmachte. Denn als kirchliche Institutionen waren sie de jure unabhängig von der kommunalen Obrigkeit organisiert. Es lässt sich aber anhand eines genaueren Blicks auf die Kirchenpflegschaft (Aufbau der Gremien, Kirchenrechnungslegung, Armenverwaltung und Pfarrschulwesen) ein enger Zusammenhang mit der städtischen Politik feststellen — zum einen, weil die Akteure innerhalb der kommunalen Verfassung und Verwaltung agierten, und zum anderen, weil es sich im Wesentlichen um die Führungsschicht der Stadt handelte.
Die These einer engen personalen Verflechtung auf allen Ebenen der Stadt ist zwar nicht neu, wird aber für die Pfarrgemeinden erstmals systematisch belegt und im Anhang durch den Nachweis von ca. 1200 lokalen Funktionsträgern substanziell untermauert. Im abschließenden Kapitel wird sie um die Untersuchung der Einbindung Geistlicher in diese Netzwerke erweitert. Nach der Beendigung ihres Studiums an der Kölner Universität wurden diese auf die von den Kirchmeistern besetzten Pfarrstellen und/oder die von den Bürgermeistern vergebenen Professuren sowie die damit verbundenen Stiftskanonikate promoviert und waren gleichzeitig beratend für die Stadt tätig. So entstand ein in sich geschlossenes, vielfältig vernetztes System bürgerlicher, akademischer und geistlicher Eliten, in dem die konfessionelle Integrität der Stadt sichergestellt war, ohne dass dazu umfassende (religions-)politische Maßnahmen nötig wurden. Wie die Abstimmung zwischen Rat, Pfarrgenossen, Geistlichkeit, Universität und Erzbistum im Konfliktfall funktionierte, wird anhand verschiedener Beispiele aus dem 16. Jahrhundert dargestellt. Damit schließt die Arbeit nicht nur die gravierende Forschungslücke zu den Kölner Pfarreien. Sie ergänzt zugleich die bislang überwiegende, abstrakte mentalitäts-, verfassungs- und reichsgeschichtliche Perspektive auf die Frage nach der in Köln unterbliebenen Reformation ganz entscheidend um einen Ansatz, der die Kommunikation auf der lebensweltlich wie kommunal höchst relevanten untersten städtischen bzw. kirchlichen Ebene mit in den Blick nimmt.},

url = {https://hdl.handle.net/20.500.11811/8156}
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