Erwerbsminderungsrente und Erwerbstätigkeit

  • Erwerbsminderungsrenten sollen den Einkommensausfall bei dauerhafter Erkrankung abfangen. Sie sind zu Beginn grundsätzlich zu befristen, um die Rückkehr in Erwerbstätigkeit zu unterstützen. Immerhin etwa die Hälfte der Erwerbsminderungsrenten ist jedoch von Beginn an unbefristet.
  • Für drei Viertel der Erwerbsminderungsrentner*innen ist nach Beginn der Rente Erwerbstätigkeit nicht von Bedeutung. Innerhalb von sechseinhalb Jahren ist etwa jede*r Siebte verstorben, und etwa jede*r Achte in Altersrente gewechselt.
  • Unter den Personen mit Erwerbstätigkeit nach der Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente ist der Anteil derjenigen mit (versuchter) Rückkehr in Erwerbstätigkeit sowohl bei Personen mit unbefristeter als auch befristeter Rente gleich niedrig (ca. 8 bzw. 9 Prozent) – ein Hinweis darauf, dass Anreiz bzw. Möglichkeit eines Wiedereinstiegs bei Zeitrenten nicht höher als bei unbefristeten Renten ist.
  • Selbst wenn mit Erteilung einer Zeitrente die Perspektive auf Erwerbstätigkeit ausgerichtet ist, schlägt sich dies kaum bei Rehabilitationen nieder. Nur eine knappe Hälfte derjenigen mit Zeitrente erhielten eine Rehabilitationsmaßnahme der Rentenversicherung, unter denen mit einer unbefristeten Rente waren es etwa ein Drittel.

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