Prostitution unter Corona: Was die Pandemie auch lehren kann

In ihrem am 7. Oktober 2020 auf dem blog interdisziplinäre geschlechterforschung veröffentlichten Beitrag zu „Sexarbeit und Corona“ beschreiben die beiden Autorinnen Giovanna Gilges und Joana Lilli Hofstetter die Auswirkungen des (temporären) Verbotes der Prostitution in Deutschland aufgrund der weltweiten Corona-Pandemie. Sie rufen zur Entkriminalisierung, Anerkennung und Solidarisierung mit Sexarbeitenden auf. Ein gerechtfertigtes Anliegen! Auch ich schließe mich den Forderungen an. Aber ist die Öffnung des Prostitutionsmarktes tatsächlich das, was hier von Nöten ist?

Es ist wahr, die Corona-Pandemie hat in einem ungewollten gesellschaftlichen Experiment das Prostitutionsgewerbe „still gestellt“. Diese Situation sollten wir meiner Meinung nach nutzen, um einmal zurückzuschauen und uns zu fragen, unter welchen juristischen Rahmenbedingungen Prostitution in der Bundesrepublik bisher eigentlich gedacht wurde, was mit den Prostitutionsgesetzen aus den Jahren 2002 und 2017 erreicht werden sollte und unter welchen Bedingungen Prostitution heute in Deutschland stattfindet. Nur durch einen Blick zurück, durch eine Erinnerung daran, wie Prostitution in Deutschland ablaufen sollte und durch einen Vergleich mit der Realität können wir tatsächlich das schaffen, was Gilges und Hofstetter formulieren, dass sich nämlich „prostitutionspolitische Entscheidungsträger_innen vorurteilsfrei von […] Erkenntnissen leiten lassen (sollten)."

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