Eignung von Personenmerkmalen als Datengrundlage zur Verknüpfung von Registerinformationen im Integrierten Registerzensus

Im Rahmen der Überlegungen zur Verknüpfung von Registerinformationen im Integrierten Registerzensus soll das vorliegende Gutachten drei Fragen klären:
  1. Eignen sich die in Registern vorhandenen Merkmale grundsätzlich zur Verknüpfung von Personendatensätzen im Integrierten Registerzensus?
  2. Wie sollte ein zu entwickelndes Verfahren für die Registerverknüpfung aussehen?
  3. Wie kann das Verfahren beurteilt werden?

Die erste Fragestellung wurde dahingehend präzisiert, dass abgeschätzt werden muss, ob Eindeutigkeit von Merkmalskombinationen zur Identifikation einer Person trotz schlechter Datenqualität und variierender Merkmalsmengen erreicht werden kann.

Die zweite Frage bezieht sich auf das Problem, ob die zu erwartenden Inkonsistenzen zwischen verschiedenen Registern kompensiert werden können. Diese Inkonsistenzen beziehen sich zunächst nur auf die Quasi-Identifikatoren, daher sind hier Record-Linkage- Verfahren notwendig.

Die dritte Frage richtet sich auf Verfahren, mit denen die Ergebnisse des Record-Linkage eines Registerzensus beurteilt werden können.

Da es zu den Fragen kaum empirische Studien aus Deutschland gibt, werden internationale Arbeiten zu gleichen oder ähnlichen Problemen zur Plausibilität der Argumentation herangezogen. Einige Ergebnisse des Gutachtens sind neu, so z.B. die Abschätzung der notwendigen Zahl der Identifikatoren. Andere Ergebnisse basieren auf einer Simulation der Grundgesamtheit, die im Anhang beschrieben wird.

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