Jenseits eines binären Personenstandsrechts? : Ein historisches Urteil und die Mühen der Ebenen

Am 10. Oktober 2017 urteilte der erste Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), dass die binäre Geschlechterordnung im Personenstandsrecht nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei (1 BvR 2019/16) – ein wichtiger Bezugspunkt für den Kampf intergeschlechtlicher Menschen um Anerkennung und Selbstbestimmung und darüber hinaus für Menschen, die sich nicht einem der beiden Geschlechter zugehörig fühlen. Im Recht spiegeln sich gesellschaftliche Verhältnisse und somit auch Geschlechterverhältnisse. Zugleich werden über die rechtlichen Regulierungen Geschlechterordnungen und Vorstellungen von Geschlecht mitgeprägt. Die Entscheidung des BVerfG zum Personenstandsrecht beinhaltet daher die Möglichkeit, die bisherige auch rechtlich fixierte binäre Geschlechterordnung aufzuweichen. Doch ist die Rolle des Rechts zugleich auch hier eine umstrittene, denn nicht nur das Recht hat eine regulierende Kraft in Bezug auf Geschlecht, sondern desgleichen Medizin, Wissenschaft, Politik, Ökonomie sowie gesellschaftliche Normen und Vorstellungen. Darüber hinaus haben soziale Bewegungen und aktivistische Akteur*innen und -gruppen zum Wandel von Geschlechterordnungen beigetragen. Welches Potenzial liegt nun in der Entscheidung des BVerfG, die bislang wirkmächtigen binären Geschlechternormen aufzubrechen? Und was bedeutet eine Erweiterung von Geschlechterkategorien für Gleichstellungspolitiken von Frauen und Männern?

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