"Arbeit statt Arbeitslosigkeit finanzieren" – Förderung eines dauerhaften sozialen Arbeitsmarktes : Stellungnahme zur Anhörung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landtags Nordrhein-Westfalen am 26.8.2015

Kurz gefasst
  • Der Vorrang der Vermittlung in den allgemeinen Arbeitsmarkt vor einer geförderten Beschäftigung ist selbstverständlich. Verstärkter Personaleinsatz kann dabei kostengünstiger sein als Eingliederungszuschüsse.
  • Vorrangige Orientierung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt und die Stärkung und Verstetigung von Alternativen für die dauerhaft vom Arbeitsmarkt Ausgegrenzten sind keine Gegensätze. Außer für rentennahe Altersjahrgänge sollte die individuelle Förderung jedoch befristet bleiben.
  • Übergangschancen in den allgemeinen Arbeitsmarkt und ungeförderte Beschäftigung können voraussichtlich gesteigert werden, wenn die geförderte Beschäftigung als „Sozialer Arbeitsmarkt“ unter Beteiligung von privatwirtschaftlichen Unternehmen, Sozialunternehmen und Beschäftigungsträgern marktnah ausgestaltet wird. Die Beteiligung insbesondere der Privatwirtschaft muss erarbeitet werden; sie ergibt sich nicht von selbst. Der Wiederaufbau von Sozialunternehmen verlangt strukturelle Unterstützung.
  • Alle Arbeitgeber des Sozialen Arbeitsmarktes brauchen stabile und verlässliche Rahmenbedingungen. Hierzu gehören flankierende Dienstleistungen zur Integration der Geförderten (Coaching, Gesundheitsförderung), arbeitsbegleitende Qualifizierung und die strategische Berücksichtigung bei der öffentlichen Auftragsvergabe.
  • Der „Passiv-Aktiv-Transfer“ kann selbst bei bestehenden Beschränkungen im Eingliederungstitel das mögliche Finanzierungsvolumen für die Förderung von Arbeitsverhältnissen nach § 16e verdoppeln bis verdreifachen.
  • Die Kommunen sind zentrale Partner eines Sozialen Arbeitsmarktes. Sie werden diese Rolle nur wahrnehmen wollen, wenn die Ersparnis von passiven Leistungen bei der Anrechnung von Einkommen und Vermögen auf die Bedarfe zwischen den Finanzierungsanteilen des Bundes und der Kommunen künftig vom ersten Euro an anteilig erfolgt.
  • Der Begriff der Langzeitarbeitslosigkeit als Zugangskriterium zum Sozialen Arbeitsmarkt ist unzureichend; die bestehenden Ergänzungen um Vermittlungshemmnisse und Negativprognose laufen der Orientierung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zuwider. Es sollte eine SGB II-spezifische Kombination von Merkmalen als Indikator der Förderbarkeit entwickelt werden.
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