Können wir nicht einfach gute Freunde bleiben ... ? : Getrennte Aufgabenwahrnehmung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende bietet keine Zukunft

Auf den Punkt ...
  • Neben den rund 350 Arbeitsgemeinschaften und den 69 optierenden Kommunen gibt es derzeit 23 kommunale Einheiten, in denen Arbeitsagenturen und Kommunen diese Aufgaben getrennt erfüllen.
  • Die Aufgabenzuweisung durch das SGB II erzwingt auch bei getrennter Aufgabenwahrnehmung (GAW) eine Zusammenarbeit. In der überwiegenden Zahl der Fälle ist man um eine enge Kooperation bemüht - bindende Vereinbarungen darüber werden jedoch vermieden.
  • Angesichts der (bundes-)politischen Unsicherheit über die Zukunft der Aufgabenwahrnehmung bildet die GAW ein politisch umkämpftes Feld. Die Akteure der GAW versuchen, die eigene Ausgangsposition für eine etwaige Zeit danach zu optimieren. Neben der notwendigen Kooperation gibt es daher gleichzeitig auch Konkurrenz.
  • Auch die beste Kooperation ändert nichts daran, dass getrennte, aber leistungsrechtlich wechselseitig voneinander abhängige Bescheide erstellt werden müssen. Ein automatisierter Datenabgleich oder -austausch ist bisher technisch nicht möglich.
  • Für die Leistungsbezieherinnen und -bezieher hält sich der Wege-Aufwand zum Besuch zweier Anlaufstellen in Grenzen, da i.d.R. beide nahe beieinanderliegen. Die Dienststellen sind jedoch nirgends räumlich integriert, so dass ein Austausch von kommunalen und Agentur-Mitarbeitern "über den Flur" nicht möglich ist. Der Datenaustausch erfolgt auf dem Papierwege und ist zeitintensiv und fehlerträchtig.
  • Das ursprüngliche Versprechen der Hartz-Reformen, ganzheitliche Dienstleistungen aus einer Hand zu erbringen, kann in der getrennten Aufgabenwahrnehmung nicht eingelöst werden. Wenn die Politik sich nicht auf eine dauerhafte Nachfolgelösung für die Arbeitsgemeinschaften einigen kann, wird das "Nebeneinander von Arbeits- und Sozialamt" mehr als zwanzig Mal so viele Menschen betreffen wie vor der Reform.
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