Die Arbeitsmarktpolitik wendet sich Älteren zu : Während Wege in die Frühverrentung versperrt wurden, ist die Förderung der Älteren ausgebaut worden

Auf einen Blick...
  • Die Altersstruktur unter den Arbeitslosen hat sich aufgrund der aktivierenden Arbeitsmarkt- und Rentenpolitik verändert: In zunehmendem Ausmaß sind Ältere jenseits von 60 Jahren arbeitslos, die nun nicht mehr in Rente abströmen können. Damit erweitern sich die Aufgaben der Arbeitsmarktpolitik und der Arbeitsvermittlungen, denn die älteren Arbeitslosen müssen nun nicht nur der Vermittlung zur Verfügung stehen, sondern sollen auch eine Vermittlung erwarten können.
  • Ältere werden schwerpunktmäßig mit anderen Instrumenten gefördert als Jüngere. Die Förderung von Älteren konzentriert sich insbesondere im SGB III mit steigender Tendenz auf die Unterstützung bei Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, wie sie beispielsweise durch die Zahlung von Eingliederungszuschüsse geleistet wird. Im SGB II dominieren Beschäftigung schaffende Maßnahmen wie Arbeitsgelegenheiten.
  • Mit dem Arbeitslosigkeitsrisiko für Personen ab einem Alter von 60 Jahren, steigt in beiden Rechtskreisen auch ihr Anteil bei den Teilnahmen an arbeitsmarktpolitischen Instrumenten. Zwischen 2006 und 2011 hat sich ihr Anteil bei den Förderungen der Älteren ab 55 Jahren mehr als verdoppelt.
  • Während bei den Älteren zwischen 55 und 59 Jahren die Förderung in Relation zu den Arbeitslosen 2011 im Vergleich zu 2006 gestiegen ist, bleibt jedoch bei Personen ab 60 Jahren ein gewisser Förderrückstand bestehen.
  • Arbeitslose Frauen werden prozentual weniger gefördert als Männer, wobei diese Unterschiede zwischen 2006 und 2011 etwas geringer geworden sind. Zudem werden Frauen im Durchschnitt etwas kürzer als Männer gefördert.
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