Eignung der ISA für die Übernahme in europäisches Recht unter besonderer Berücksichtigung ihrer verhältnismäßigen Anwendbarkeit bei der Prüfung von Abschlüssen kleinerer Unternehmen

Jahrelang wurden Vor- und Nachteile einer unmittelbaren Anwendung internationaler Prüfungsstandards bei der Durchführung von Abschlussprüfungen in der Europäischen Union diskutiert. Im Vorfeld der Übernahme der International Standards on Auditing (ISA) durch die EU-Kommission in europäisches Recht beurteilt die Dissertationsschrift von Viola Eulner, ob sich diese Prüfungsstandards für eine solche Regulierungsmaßnahme eignen. Dabei wird systematisch untersucht, ob sich mit den ISA die Ziele der Europäischen Union und die daraus resultierenden Anforderungen erfüllen lassen. Dies umfasst die Ausgestaltung des Übernahmeprozesses ebenso wie die normentheoretische Frage, ob sich die ISA angesichts der Art und Weise, wie sie verfasst sind, als Rechtsnorm eignen. Die EU-Kommission hatte noch im Jahr 2005 angekündigt, dass eine Übernahme der ISA vom Ergebnis des sog. Clarity-Projekts des IAASB abhänge. Dieses Projekt, in dem der internationale Standardsetter seine Prüfungsstandards grundlegend überarbeitet hatte, ist seit März 2009 beendet. Die vorliegende Arbeit beleuchtet die IAASB-Clarity-Kriterien nicht nur daraufhin, ob sie umgesetzt wurden, sondern auch ob sie sinnvoll und vollständig sind. Als Referenz werden – in Ermangelung eines belastbaren Soll-Konzepts auf europäischer Ebene – allgemeine Anforderungen an die Ausgestaltung von Rechtsvorschriften (Kriterien guter Rechtsetzung) aus dem Schrifttum herangezogen und unter Berücksichtigung von nationalen Leitfäden sowie Erkenntnissen der Rechtsetzungslehre ein eigener Kriterienkatalog entwickelt. Angesichts der Selbstverpflichtung zur besseren Rechtsetzung und ihrer KMU-Politik legt die EU besonders Wert auf die Gewährleistung einer verhältnismäßigen Anwendbarkeit der Vorschriften auf KMU. Dementsprechend geht die vorliegende Arbeit auch darauf ein, ob die ISA eine verhältnismäßige Anwendbarkeit erlauben. Verschiedene Auffassungen zur verhältnismäßigen Anwendbarkeit der ISA legen nahe, dass mit dem Begriff unterschiedliche Inhalte verbunden werden. Deshalb wird in der vorliegenden Arbeit eine Unterscheidung zwischen verhältnismäßiger Anwendbarkeit i.e.S. – das dem Begriffsverständnis des IAASB entspricht – und i.w.S. eingeführt. Als sachlogische Voraussetzung für die Beurteilung der Eignung der ISA insgesamt führt die Arbeit den Nachweis, dass die ISA, denen das Leitbild des risikoorientierten Prüfungsansatzes zugrunde liegt, verhältnismäßig anwendbar (i.e.S.) sind.

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